• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Haftung einer Direktbank für Fehlberatung

06.06.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zur Haftung einer Direktbank für Fehlberatung

Beitrag mit Bild

BGH-Urteil: Kein Schadensersatzanspruch der Bank wegen Aufklärungs- und Beratungspflichtverletzung.

Der BGH hat sich in einem aktuellen Urteil mit der Haftung einer Direktbank für die Fehlberatung durch ein kundenbetreuendes Wertpapierhandelshaus beschäftigt.

Einer Bank kann das Wissen ihres Prokuristen, das dieser als Mitglied des Aufsichtsrats einer AG erlangt hat und das dessen Verschwiegenheitspflicht dem Aktiengesetz unterliegt, nicht zugerechnet werden.

Verschwiegenheitspflicht eines in den Aufsichtsrat gewählten Bankenvertreters

Ein Mitglied des Aufsichtsrats einer AG kann nicht im Vorhinein für einen bestimmten Themenbereich generell von der Schweigepflicht entbunden werden. Die Hauptversammlung einer AG ist nicht befugt, über die Offenbarung vertraulicher Angaben und Geheimnisse zu befinden.

Das BGH-Urteil vom 26.04.2016 (Az. XI ZR 108/15) finden Sie in DER BETRIEB vom 03.06.2016, Heft 22, Seite 1307 – 1311 sowie online unter DB1205132  


Weitere Meldungen


Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


07.04.2026

Ökodesign-Regelungen werden modernisiert

Neue Regeln verschärfen Kontrolle, Sanktionen und Vorgaben für Ökodesign-Produkte sowie Energieverbrauchskennzeichnungen.

weiterlesen
Ökodesign-Regelungen werden modernisiert

Steuerboard

Alexander Tegge


07.04.2026

BFH entscheidet zur Rückwirkung der Erbschaftsteuerreform 2016 – Wegweiser für die anstehende BVerfG-Entscheidung und Reformdebatte?

Mit Urteil vom 20.11.2025 (II R 7/23, DB 2026 S. 912) entschied der BFH, dass es sich bei der Anwendung des § 13b Abs. 10 ErbStG i.d.F. des ErbStGAnpG 2016 ab dem 01.07.2016 auf Schenkungen, die vor der Verkündung der Neufassung des Gesetzes am 09.11.2016 erfolgt sind, um eine verfassungsrechtlich zulässige echte Rückwirkung handelt.

weiterlesen
BFH entscheidet zur Rückwirkung der Erbschaftsteuerreform 2016 – Wegweiser für die anstehende BVerfG-Entscheidung und Reformdebatte?

Meldung

©kebox/fotolia.com


07.04.2026

Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge

Ein ehemaliger GmbH-Geschäftsführer haftet persönlich für während seiner Amtszeit nicht gezahlte Steuern, einschließlich späterer Säumniszuschläge.

weiterlesen
Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)