29.10.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zur Haftung des Sanierungsgeschäftsführers

Beitrag mit Bild

Sanieren oder Planieren? Im Insolvenzverfahren drohen dem Sanierungsgeschäftsführer Haftungsrisiken.

Die Eigenverwaltung wird in der Praxis mittlerweile häufig angeordnet. Damit rückt zunehmend auch die Frage nach der Haftung des Geschäftsführers in den Mittelpunkt.

Die Haftung des Geschäftsführers in der (vorläufigen) Eigenverwaltung ist gesetzlich nicht geregelt. Hingegen findet für den (vorläufigen) Sachwalter die allgemeine Haftungsnorm des § 60 InsO über verschiedene Verweisvorschriften entsprechende Anwendung. Da der Sachwalter aber vor allem prüft und überwacht, hat er nur eine beschränkte Verantwortlichkeit.

Haftungsrisiken werden oft verkannt

Seit Inkrafttreten des ESUG sind zahlreiche Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung durchgeführt worden, ohne dass die damit für die Geschäftsführer des Schuldners verbundenen Pflichten und Haftungsrisiken hinreichend geklärt waren. Die Geschäftsführer erkennen jedoch zunehmend, dass die Übernahme der Geschäftsleitung in der Eigenverwaltung ohne Kenntnis von den damit verbundenen Pflichten und Haftungsrisiken einem „Blindflug“ gleichkommt. Für die Beteiligten kann die Ausgestaltung der Haftung des Geschäftsführers ein Kriterium dafür sein, ob sie das Eigenverwaltungsverfahren unterstützen oder nicht. Dabei stellt sich unter anderem die Frage, ob der Geschäftsführer in der Eigenverwaltung für Schäden haftet, die einem bestimmten Gläubiger zugefügt wurden, die den Insolvenzgläubigern insgesamt entstanden sind oder die dadurch entstehen, dass Masseverbindlichkeiten nicht erfüllt werden können.

Der aktuelle Fachbeitrag „Die Haftung des Geschäftsführers in der Eigenverwaltung“ von Prof. Dr. Dominik Skauradszun und Dr. Andreas Spahlinger stellt Haftungsmodelle dar und gibt praktische Handlungsempfehlungen für die Geschäftsleitung. Sie finden ihn in DER BETRIEB vom 30.10.2015, Heft 44, Seite 2559 – 2564 oder online unter Dokumentennummer DB1161207

(Prof. Dr. Dominik Skauradszun /Dr. Andreas Spahlinger / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Finanzfoto / fotilia.com


28.04.2025

Atypische Arbeitszeiten: So arbeitet Deutschland

Atypische Arbeitszeiten sind längst kein Randphänomen mehr, sondern betreffen große Teile der Beschäftigten, zeigen neue Zahlen des Statistischen Bundesamtes.

weiterlesen
Atypische Arbeitszeiten: So arbeitet Deutschland

Meldung

©jat306/fotolia.com


28.04.2025

KMU verwenden 7 % der Arbeitszeit für Bürokratie

Bürokratie bleibt ein massives Hemmnis für den Mittelstand – mit spürbaren finanziellen und psychologischen Folgen, zeigt eine aktuelle Befragung von KfW Research.

weiterlesen
KMU verwenden 7 % der Arbeitszeit für Bürokratie

Steuerboard

Jan-Philipp Jansen


27.04.2025

Vorsicht bei Umstrukturierungen nach vollzogener Unternehmensnachfolge

Das FG Münster hat sich in seinem Urteil vom 25.02.2025 (3 K 2046/23 Erb) mit den erbschaftsteuerlichen Implikationen von Umstrukturierungsmaßnahmen nach einer Unternehmensnachfolge auseinandergesetzt.

weiterlesen
Vorsicht bei Umstrukturierungen nach vollzogener Unternehmensnachfolge

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank