29.10.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zur Haftung des Sanierungsgeschäftsführers

Beitrag mit Bild

Sanieren oder Planieren? Im Insolvenzverfahren drohen dem Sanierungsgeschäftsführer Haftungsrisiken.

Die Eigenverwaltung wird in der Praxis mittlerweile häufig angeordnet. Damit rückt zunehmend auch die Frage nach der Haftung des Geschäftsführers in den Mittelpunkt.

Die Haftung des Geschäftsführers in der (vorläufigen) Eigenverwaltung ist gesetzlich nicht geregelt. Hingegen findet für den (vorläufigen) Sachwalter die allgemeine Haftungsnorm des § 60 InsO über verschiedene Verweisvorschriften entsprechende Anwendung. Da der Sachwalter aber vor allem prüft und überwacht, hat er nur eine beschränkte Verantwortlichkeit.

Haftungsrisiken werden oft verkannt

Seit Inkrafttreten des ESUG sind zahlreiche Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung durchgeführt worden, ohne dass die damit für die Geschäftsführer des Schuldners verbundenen Pflichten und Haftungsrisiken hinreichend geklärt waren. Die Geschäftsführer erkennen jedoch zunehmend, dass die Übernahme der Geschäftsleitung in der Eigenverwaltung ohne Kenntnis von den damit verbundenen Pflichten und Haftungsrisiken einem „Blindflug“ gleichkommt. Für die Beteiligten kann die Ausgestaltung der Haftung des Geschäftsführers ein Kriterium dafür sein, ob sie das Eigenverwaltungsverfahren unterstützen oder nicht. Dabei stellt sich unter anderem die Frage, ob der Geschäftsführer in der Eigenverwaltung für Schäden haftet, die einem bestimmten Gläubiger zugefügt wurden, die den Insolvenzgläubigern insgesamt entstanden sind oder die dadurch entstehen, dass Masseverbindlichkeiten nicht erfüllt werden können.

Der aktuelle Fachbeitrag „Die Haftung des Geschäftsführers in der Eigenverwaltung“ von Prof. Dr. Dominik Skauradszun und Dr. Andreas Spahlinger stellt Haftungsmodelle dar und gibt praktische Handlungsempfehlungen für die Geschäftsleitung. Sie finden ihn in DER BETRIEB vom 30.10.2015, Heft 44, Seite 2559 – 2564 oder online unter Dokumentennummer DB1161207

(Prof. Dr. Dominik Skauradszun /Dr. Andreas Spahlinger / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Oskar Meyn / Nina Ilka


09.09.2026

Alle müssen ins Register – Wie die neue EU-Geldwäsche-Verordnung den Kreis wirt-schaftlicher Eigentümer bei Stiftungen, Trusts und deren Tochtergesellschaften neu definiert

Mit der EU-Geldwäsche-Verordnung gelten ab dem 10.07.2027 umfassend erweiterte Meldepflichten zum Transparenzregister.

weiterlesen
Alle müssen ins Register – Wie die neue EU-Geldwäsche-Verordnung den Kreis wirt-schaftlicher Eigentümer bei Stiftungen, Trusts und deren Tochtergesellschaften neu definiert

Rechtsboard

Achim Braner / Lotte Blumhoff


09.09.2026

Geringfügige Fehler in der Massenentlassungsanzeige führen nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung

Das BAG führt seine Rspr. zu den Fehlerfolgen in Massenentlassungsverfahren weiter fort: In einer neuesten Entscheidung schärfen die Erfurter Richter die Grenzen der Unwirksamkeitsfolge für Kündigungen, indem sie auf die konkrete Relevanz des Fehlers für die Aufgaben der Agentur für Arbeit abstellen.

weiterlesen
Geringfügige Fehler in der Massenentlassungsanzeige führen nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung

Meldung

©BachoFoto/fotolia.com


09.09.2026

PwC-Vergütungsstudie: Entgelttransparenz erhöht den Handlungsdruck

Marktgerechte Vergütung und mehr Transparenz werden für öffentliche Unternehmen zunehmend zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor.

weiterlesen
PwC-Vergütungsstudie: Entgelttransparenz erhöht den Handlungsdruck
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht