29.10.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zur Haftung des Sanierungsgeschäftsführers

Beitrag mit Bild

Sanieren oder Planieren? Im Insolvenzverfahren drohen dem Sanierungsgeschäftsführer Haftungsrisiken.

Die Eigenverwaltung wird in der Praxis mittlerweile häufig angeordnet. Damit rückt zunehmend auch die Frage nach der Haftung des Geschäftsführers in den Mittelpunkt.

Die Haftung des Geschäftsführers in der (vorläufigen) Eigenverwaltung ist gesetzlich nicht geregelt. Hingegen findet für den (vorläufigen) Sachwalter die allgemeine Haftungsnorm des § 60 InsO über verschiedene Verweisvorschriften entsprechende Anwendung. Da der Sachwalter aber vor allem prüft und überwacht, hat er nur eine beschränkte Verantwortlichkeit.

Haftungsrisiken werden oft verkannt

Seit Inkrafttreten des ESUG sind zahlreiche Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung durchgeführt worden, ohne dass die damit für die Geschäftsführer des Schuldners verbundenen Pflichten und Haftungsrisiken hinreichend geklärt waren. Die Geschäftsführer erkennen jedoch zunehmend, dass die Übernahme der Geschäftsleitung in der Eigenverwaltung ohne Kenntnis von den damit verbundenen Pflichten und Haftungsrisiken einem „Blindflug“ gleichkommt. Für die Beteiligten kann die Ausgestaltung der Haftung des Geschäftsführers ein Kriterium dafür sein, ob sie das Eigenverwaltungsverfahren unterstützen oder nicht. Dabei stellt sich unter anderem die Frage, ob der Geschäftsführer in der Eigenverwaltung für Schäden haftet, die einem bestimmten Gläubiger zugefügt wurden, die den Insolvenzgläubigern insgesamt entstanden sind oder die dadurch entstehen, dass Masseverbindlichkeiten nicht erfüllt werden können.

Der aktuelle Fachbeitrag „Die Haftung des Geschäftsführers in der Eigenverwaltung“ von Prof. Dr. Dominik Skauradszun und Dr. Andreas Spahlinger stellt Haftungsmodelle dar und gibt praktische Handlungsempfehlungen für die Geschäftsleitung. Sie finden ihn in DER BETRIEB vom 30.10.2015, Heft 44, Seite 2559 – 2564 oder online unter Dokumentennummer DB1161207

(Prof. Dr. Dominik Skauradszun /Dr. Andreas Spahlinger / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©georgejmclittle/fotolia.com


19.05.2026

Vertragsangebot per WhatsApp gilt als Antrag unter Abwesenden

Das OLG Frankfurt/M. entschied, dass ein per WhatsApp übermitteltes Angebot zum Aktienrückkauf nach 31 Tagen nicht mehr wirksam angenommen werden konnte.

weiterlesen
Vertragsangebot per WhatsApp gilt als Antrag unter Abwesenden

Meldung

©fotogestoeber/fotolia.com


19.05.2026

BFH verschärft Nachweis fürs häusliche Arbeitszimmer

Der BFH hat klargestellt, dass Arbeitszimmerkosten nur abziehbar sind, wenn sie einzeln, getrennt und zeitnah aufgezeichnet werden.

weiterlesen
BFH verschärft Nachweis fürs häusliche Arbeitszimmer

Meldung

sdecoret/123rf.com


18.05.2026

Unternehmen haften für falsche KI-Auskünfte

Ein Chatbot soll Kunden helfen, Termine zu buchen und Fragen zu beantworten. Doch wenn die KI falsche Angaben macht, wird daraus schnell ein rechtliches Problem.

weiterlesen
Unternehmen haften für falsche KI-Auskünfte
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht