29.10.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zur Haftung des Sanierungsgeschäftsführers

Beitrag mit Bild

Sanieren oder Planieren? Im Insolvenzverfahren drohen dem Sanierungsgeschäftsführer Haftungsrisiken.

Die Eigenverwaltung wird in der Praxis mittlerweile häufig angeordnet. Damit rückt zunehmend auch die Frage nach der Haftung des Geschäftsführers in den Mittelpunkt.

Die Haftung des Geschäftsführers in der (vorläufigen) Eigenverwaltung ist gesetzlich nicht geregelt. Hingegen findet für den (vorläufigen) Sachwalter die allgemeine Haftungsnorm des § 60 InsO über verschiedene Verweisvorschriften entsprechende Anwendung. Da der Sachwalter aber vor allem prüft und überwacht, hat er nur eine beschränkte Verantwortlichkeit.

Haftungsrisiken werden oft verkannt

Seit Inkrafttreten des ESUG sind zahlreiche Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung durchgeführt worden, ohne dass die damit für die Geschäftsführer des Schuldners verbundenen Pflichten und Haftungsrisiken hinreichend geklärt waren. Die Geschäftsführer erkennen jedoch zunehmend, dass die Übernahme der Geschäftsleitung in der Eigenverwaltung ohne Kenntnis von den damit verbundenen Pflichten und Haftungsrisiken einem „Blindflug“ gleichkommt. Für die Beteiligten kann die Ausgestaltung der Haftung des Geschäftsführers ein Kriterium dafür sein, ob sie das Eigenverwaltungsverfahren unterstützen oder nicht. Dabei stellt sich unter anderem die Frage, ob der Geschäftsführer in der Eigenverwaltung für Schäden haftet, die einem bestimmten Gläubiger zugefügt wurden, die den Insolvenzgläubigern insgesamt entstanden sind oder die dadurch entstehen, dass Masseverbindlichkeiten nicht erfüllt werden können.

Der aktuelle Fachbeitrag „Die Haftung des Geschäftsführers in der Eigenverwaltung“ von Prof. Dr. Dominik Skauradszun und Dr. Andreas Spahlinger stellt Haftungsmodelle dar und gibt praktische Handlungsempfehlungen für die Geschäftsleitung. Sie finden ihn in DER BETRIEB vom 30.10.2015, Heft 44, Seite 2559 – 2564 oder online unter Dokumentennummer DB1161207

(Prof. Dr. Dominik Skauradszun /Dr. Andreas Spahlinger / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©skywalk154/fotolia.com


06.02.2026

Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Die Rentenversicherung darf in Privathaushalten keine Betriebsprüfungen wegen Schwarzarbeit durchführen; zuständig für Beitragserhebungen sind allein die Krankenkassen.

weiterlesen
Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Meldung

©blende11.photo/fotolia.com


06.02.2026

Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Der BFH entschied, dass ein beim Erwerb noch nicht im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht als steuerpflichtige Gegenleistung gilt und somit die Grunderwerbsteuer erhöht.

weiterlesen
Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Rechtsboard

Paul Schreiner


05.02.2026

Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit

Mit Spannung durften drei der ersten Entscheidungen des BAG in diesem Jahr erwartet werden: jene zur Wirksamkeit von Betriebsratswahlen in Gebieten, in denen Arbeitgeber keine physischen Betriebe haben, aber eine Vielzahl von Mitarbeitern im Wege der Plattformarbeit beschäftigen.

weiterlesen
Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)