19.08.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zur Haftung des Limited-Direktors

Beitrag mit Bild

Die BGH-Entscheidung bringt vor allem einen Gewinn an Rechtssicherheit, meinen RA Dr. Günter Seulen und RA Dr. Nefail Berjasevic.

Auf den Direktor einer Limited, über deren Vermögen in Deutschland das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, kommt § 64 Satz 1 GmbHG zur Anwendung, entschied der BGH in einem aktuellen Urteil.

Nachdem der EuGH mit seiner Entscheidung vom 10.12.2015 (Az. C-594/14) den Weg für die Anwendung des § 64 Satz 1 GmbHG auf Direktoren einer englischen Limited, über deren Vermögen in Deutschland das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, freigemacht hat, folgt der BGH der h.M. und wendet die Masseschmälerungshaftung nach § 64 Satz 1 GmbHG auch auf den Direktor einer Limited an. Die Entscheidung des BGH bringt vor allem eins: Rechtssicherheit.

Folgen des Urteil für die Praxis

Über die Praxisfolgen des Urteils berichten  RA Dr. Günter Seulen und RA Dr. Nefail Berjasevic in der Kurzkommentierung „BGH: Haftung des Direktors einer Limited gem. § 64 Satz 1 GmbHG“ des BGH-Urteils vom 15.03.2016 (Az. II ZR 119/14). Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 19.08.2016, Heft 33, Seite 1924 sowie online unter DB1210053.


Weitere Meldungen


Meldung

©skywalk154/fotolia.com


06.02.2026

Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Die Rentenversicherung darf in Privathaushalten keine Betriebsprüfungen wegen Schwarzarbeit durchführen; zuständig für Beitragserhebungen sind allein die Krankenkassen.

weiterlesen
Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Meldung

©blende11.photo/fotolia.com


06.02.2026

Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Der BFH entschied, dass ein beim Erwerb noch nicht im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht als steuerpflichtige Gegenleistung gilt und somit die Grunderwerbsteuer erhöht.

weiterlesen
Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Rechtsboard

Paul Schreiner


05.02.2026

Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit

Mit Spannung durften drei der ersten Entscheidungen des BAG in diesem Jahr erwartet werden: jene zur Wirksamkeit von Betriebsratswahlen in Gebieten, in denen Arbeitgeber keine physischen Betriebe haben, aber eine Vielzahl von Mitarbeitern im Wege der Plattformarbeit beschäftigen.

weiterlesen
Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)