• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Grundgesamtheit von Qualitätskontrollen nach APAReG

07.04.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Grundgesamtheit von Qualitätskontrollen nach APAReG

Beitrag mit Bild

© Bacho Foto/fotolia.com

Die Kommission für Qualitätskontrolle hat am 7. März 2017 den Hinweis zur Grundgesamtheit von Qualitätskontrollen nach APAReG ergänzt.

Es wird klargestellt, dass die Prüfungen bestimmter Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne von § 1 Absatz 1a) Satz 2 KWG, sofern sie nicht unmittelbar nach § 316 HGB prüfungspflichtig sind, nicht zur Grundgesamtheit einer Qualitätskontrolle gehören. Die Aufnahme dieser Prüfungen in den Katalog von § 1 Absatz 1a) Satz 2 KWG hat keinen EU-rechtlichen Hintergrund, sondern stellt eine deutsche Besonderheit dar. Dabei handelt es sich um Prüfungen von Finanzdienstleistungsinstituten mit folgenden Geschäftsarten:

  • Nr. 5 – Drittstaateneinlagenvermittlung
  • Nr. 7 – Sortengeschäft
  • Nr. 9 – Factoring
  • Nr. 10 – Finanzierungsleasing
  • Nr. 11 – Anlagenverwaltung.

(WPK vom 04.04.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Bartolomiej Pietrzyk/123rf.com


29.10.2025

BAG: Commerzbank musste Betriebsrente nicht voll anpassen

Die wirtschaftliche Stabilität des Arbeitgebers bleibt ein entscheidender Faktor bei der Erhöhung der Betriebsrente, stellte das BAG jetzt klar.

weiterlesen
BAG: Commerzbank musste Betriebsrente nicht voll anpassen

Meldung

adiruch/123rf.com


29.10.2025

CSRD: Unternehmen bleiben trotz regulatorischer Dynamik auf Kurs

Nur 35% der Unternehmen in Deutschland planen eine zweijährige Verschiebung ihrer Berichterstattung gemäß der EU-Direktive „Stop the clock“.

weiterlesen
CSRD: Unternehmen bleiben trotz regulatorischer Dynamik auf Kurs

Steuerboard

Nina Matlok


28.10.2025

Tax-Compliance-Praxis: (E)-Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe in einer Außenprüfung (BFH vom 30.04.2025 – XI R 15/23)

Die Anforderungen der Finanzverwaltung an die Vorlage elektronischer Unterlagen im Rahmen von Betriebsprüfungen sorgen seit Jahren für Unsicherheit in Unternehmen. Insbesondere ist umstritten, ob und in welchem Umfang E-Mails als steuerlich relevante Dokumente gelten und wie weit das Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung tatsächlich reicht.

weiterlesen
Tax-Compliance-Praxis: (E)-Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe in einer Außenprüfung (BFH vom 30.04.2025 – XI R 15/23)

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank