23.07.2015

Meldung, Steuerrecht

Zur Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 29.06.2015 klargestellt, dass die Grundsätze des BFH-Urteils zur Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen nach § 8 Abs. 2 HOAI über den entschiedenen Einzelfall hinaus und zudem auch auf Abschlagszahlungen bei Werkleistungen sowie auf Abschlagszahlungen nach § 15 Abs. 2 HOAI n.F. anzuwenden sind. In der Praxis wirft dies zahlreiche Fragen auf.

In dem entschiedenen Urteil vom 14.05.2014 nahm der BFH von dem Erfordernis der Abnahme durch den Auftraggeber für Planungsleistungen einer Ingenieurgesellschaft Abstand und bejahte eine Realisierung bereits in dem Zeitpunkt, in dem durch die auftragsgemäße Erbringung der Planungsleistung der Anspruch auf eine Abschlagszahlung nach § 8 Abs. 2 HOAI (i.d.F. vom 21.09.1995) entstanden ist.

Ermittlung des Steuerbilanzgewinns wirft Fragen auf

Das BFH-Urteil widerspricht damit den Bilanzierungsgrundsätzen zur langfristigen Auftragsfertigung und zu Werkverträgen. Im Rahmen einer langfristigen Auftragsfertigung kommt es danach erst dann zu einer Gewinnrealisation, wenn der Anspruch auf das Honorar endgültig entstanden ist. Eine Abschlagszahlung nach § 632a BGB wirkt nicht wie eine Teilabnahme, sondern stellt lediglich eine Anzahlung auf die Hauptforderung dar und hat daher vorläufigen Charakter. Eine vom BFH und – ihm folgend – dem BMF geforderte vorzeitige Gewinnrealisierung bei Teilleistungen ohne Abnahme führt zu einer Aufweichung der Completed-Contract-Methode und ist mit dem handelsrechtlichen Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) nicht vereinbar. Es werden vorzeitig Gewinne realisiert, die u.U. gar nicht erwirtschaftet werden.

Weitere Informationen

Mehr zu den Schwierigkeiten, die das BMF-Schreiben in der Praxis aufwirft und wie Betroffene vorgehen können, lesen Sie in der Kurzkommentierung von StB Martina Ortmann-Babel in DER BETRIEB Heft 30/2015 vom 24.07.2015, S. 1690 ff oder online unter DB0708031.

(Martina Ortmann-Babel / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Raphael Baumgartner


22.09.2026

Aktuelle Praxiserfahrungen zur Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 KStG

Seit dem 01.01.2023 kann eine steuerneutrale Einlagenrückgewähr von allen Körperschaften oder Personenvereinigungen erbracht werden, die nicht der unbeschränkten Steuerpflicht im Inland unterliegen, wenn sie Leistungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr, 1 oder 9 EStG gewähren können.

weiterlesen
Aktuelle Praxiserfahrungen zur Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 KStG

Meldung

©limbi007/123rf.com


22.09.2026

Corona-Hilfen: Strafrechtliche Risiken für Antragsteller und prüfende Dritte

Die Abrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen bleibt für Unternehmen und Berater ein rechtlich sensibles Compliance-Thema.

weiterlesen
Corona-Hilfen: Strafrechtliche Risiken für Antragsteller und prüfende Dritte

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


22.09.2026

Gehaltsbudgets 2026 unter Druck

Gehaltserhöhungen bleiben moderat, während Unternehmen ihre Gehaltsbudgets zunehmend nach Leistung und strategischer Bedeutung verteilen.

weiterlesen
Gehaltsbudgets 2026 unter Druck
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht