23.07.2015

Meldung, Steuerrecht

Zur Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 29.06.2015 klargestellt, dass die Grundsätze des BFH-Urteils zur Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen nach § 8 Abs. 2 HOAI über den entschiedenen Einzelfall hinaus und zudem auch auf Abschlagszahlungen bei Werkleistungen sowie auf Abschlagszahlungen nach § 15 Abs. 2 HOAI n.F. anzuwenden sind. In der Praxis wirft dies zahlreiche Fragen auf.

In dem entschiedenen Urteil vom 14.05.2014 nahm der BFH von dem Erfordernis der Abnahme durch den Auftraggeber für Planungsleistungen einer Ingenieurgesellschaft Abstand und bejahte eine Realisierung bereits in dem Zeitpunkt, in dem durch die auftragsgemäße Erbringung der Planungsleistung der Anspruch auf eine Abschlagszahlung nach § 8 Abs. 2 HOAI (i.d.F. vom 21.09.1995) entstanden ist.

Ermittlung des Steuerbilanzgewinns wirft Fragen auf

Das BFH-Urteil widerspricht damit den Bilanzierungsgrundsätzen zur langfristigen Auftragsfertigung und zu Werkverträgen. Im Rahmen einer langfristigen Auftragsfertigung kommt es danach erst dann zu einer Gewinnrealisation, wenn der Anspruch auf das Honorar endgültig entstanden ist. Eine Abschlagszahlung nach § 632a BGB wirkt nicht wie eine Teilabnahme, sondern stellt lediglich eine Anzahlung auf die Hauptforderung dar und hat daher vorläufigen Charakter. Eine vom BFH und – ihm folgend – dem BMF geforderte vorzeitige Gewinnrealisierung bei Teilleistungen ohne Abnahme führt zu einer Aufweichung der Completed-Contract-Methode und ist mit dem handelsrechtlichen Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) nicht vereinbar. Es werden vorzeitig Gewinne realisiert, die u.U. gar nicht erwirtschaftet werden.

Weitere Informationen

Mehr zu den Schwierigkeiten, die das BMF-Schreiben in der Praxis aufwirft und wie Betroffene vorgehen können, lesen Sie in der Kurzkommentierung von StB Martina Ortmann-Babel in DER BETRIEB Heft 30/2015 vom 24.07.2015, S. 1690 ff oder online unter DB0708031.

(Martina Ortmann-Babel / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


09.12.2025

Einigung auf Omnibus-I-Paket: Weniger Bürokratie bei Nachhaltigkeitsregeln

Die EU macht ernst mit dem Bürokratieabbau: Parlament und Mitgliedstaaten haben sich auf eine deutliche Verschlankung der Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten geeinigt.

weiterlesen
Einigung auf Omnibus-I-Paket: Weniger Bürokratie bei Nachhaltigkeitsregeln

Meldung

©GrafKoks/fotolia.com


09.12.2025

Grundsteuer: Ohne Mitwirkung kein Erfolg

Eigentümer müssen bei Einwänden gegen Grundsteuerbescheide aktiv mitwirken. Pauschale Verfassungsbedenken reichen nicht aus.

weiterlesen
Grundsteuer: Ohne Mitwirkung kein Erfolg

Meldung

©Ekaterina Pokrovsky/fotolia.com


08.12.2025

OLG Düsseldorf rügt CO2-Werbung von Eurowings

Das OLG Düsseldorf hat Eurowings verboten, mit CO2-Kompensation zu werben, wenn dadurch der falsche Eindruck einer klimaneutralen Flugreise entsteht.

weiterlesen
OLG Düsseldorf rügt CO2-Werbung von Eurowings

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank