• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Frauenquote als Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung

09.03.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Frauenquote als Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung

Der Hauptfachausschuss des IDW hat IDW EPS 351 (02.2023) verabschiedet. Der Standardentwurf regelt die Anforderungen, die der Abschlussprüfer bei der formellen Prüfung der Angaben zur Frauenquote als Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung im Rahmen der Abschlussprüfung zu beachten hat.

Beitrag mit Bild

©DOC RABE Media/fotolia.com

Der Entwurf ergänzt IDW PS 350 n.F. (10.2021) zur Prüfung des Lageberichts und konkretisiert dessen Tz. 85 und A112. Um festzustellen, ob in der Erklärung zur Unternehmensführung die geforderten Angaben zur Frauenquote gemacht wurden, hat der Abschlussprüfer die Angaben zur Frauenquote zu lesen und die Angaben in der Erklärung zur Unternehmensführung mit den Angaben nach § 289f Abs. 2 Nr. 4 HGB, § 289f Abs. 4 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 HGB oder § 315d i.V.m. § 289f Abs. 2 Nr. 4 HGB zu vergleichen.

Keine inhaltliche Prüfung der Angaben

Der Abschlussprüfer hat nicht zu prüfen, ob diese Angaben inhaltlich richtig sind oder ob die Angaben zur Frauenquote angemessen dargestellt wurden. Der Abschlussprüfer hat das Prüfungsurteil zum Lagebericht im Bestätigungsvermerk wegen einer Einwendung einzuschränken, wenn er zu der Schlussfolgerung gelangt, dass die Angaben zur Frauenquote nicht in allen wesentlichen Belangen in der Erklärung zur Unternehmensführung gemacht worden sind.

Beispielsweise führt bei erfolgter Einrichtung eines Aufsichtsrats die Abgabe einer sog. Negativerklärung, d.h. der wahrheitsgemäßen Angabe, dass keine Festlegung von Zielgrößen und Zielerreichungsfristen erfolgt ist, oder das Fehlen einer wesentlichen oder mehrerer wesentlicher Angabe(n) zur Frauenquote zu einer Einschränkung des Prüfungsurteils zum Lagebericht wegen einer Einwendung.

Beispiel zum GmbH-Aufsichtsrat

Ferner führt bspw. bei einer Nichteinrichtung eines nach den Mitbestimmungsgesetzen zweifelsfrei einzurichtenden Aufsichtsrats einer GmbH das Fehlen von Angaben zur Frauenquote im Hinblick auf die Geschäftsführung oder für die beiden Ebenen unterhalb der Geschäftsführung zu einer Einschränkung des Prüfungsurteils zum Lagebericht. Die in der Kommentierung zu den §§ 36 und 52 GmbHG auch vertretene Auffassung, dass eine Gesellschaft dann der Mitbestimmung unterliegt, wenn ein entsprechender Aufsichtsrat tatsächlich gebildet wurde, ist ausgehend vom Wortlaut der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften für die Beurteilung des Abschlussprüfers, ob eine Einwendung vorliegt, ohne Bedeutung.

Da der Standardentwurf wichtige Änderungen durch das Zweite Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) nachvollzieht, die am 12.08.2021 in Kraft getreten sind, hat der HFA eine Empfehlung zur Anwendung des Entwurfs ausgesprochen. Den IDW EPS 351 (02.2023) finden Sie hier.


IDW vom 08.03.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboad

Sarah Roßmann / Kim Socher


12.12.2025

Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland wurde eine stufenweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 15% auf 10% in den Jahren 2028 bis 2032 beschlossen.

weiterlesen
Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Meldung

©marteck/fotolia.com


12.12.2025

BGH stärkt Insolvenzverwalter im Wirecard-Komplex

Das Urteil des BGH schafft klare rechtliche Rahmenbedingungen für den Zugang von Insolvenzverwaltern zu prüfungsrelevanten Unterlagen.

weiterlesen
BGH stärkt Insolvenzverwalter im Wirecard-Komplex

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


12.12.2025

ISSB startet Standardsetzung zu naturbezogenen Risiken und Chancen

Der ISSB plant, bis zur COP17 der Konvention über die biologische Vielfalt im Oktober 2026 einen Entwurf für naturbezogene Offenlegungspflichten vorzulegen.

weiterlesen
ISSB startet Standardsetzung zu naturbezogenen Risiken und Chancen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank