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31.01.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Erstellung von (Konzern-)Zahlungsberichten

Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt

©vege/fotolia.com

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat ein Update des IDW Praxishinweises 1/2017 zur Erstellung von (Konzern-)Zahlungsberichten veröffentlicht.

Der Gesetzgeber hat 2015 die Pflicht zur Erstellung von (Konzern-)Zahlungsberichten gesetzlich verankert. Der Hauptfachausschuss des IDW hat hierzu im Januar 2017 den IDW Praxishinweis 1/2017 verabschiedet.

Neue Fragen durch erste Erfahrungen

2017 sind die ersten (Konzern-)Zahlungsberichte in Deutschland veröffentlicht worden. Praktische Erfahrungen mit den neuen Anforderungen haben einige neue Anwendungsfragen aufgeworfen. Der IDW Praxishinweis wurde daher punktuell um klarstellende Hinweise ergänzt. Die bedeutendsten Klarstellungen betreffen Angaben im Anhang des Jahresabschlusses, die erforderlich sind, wenn sich eine Gesellschaft von der Pflicht zur Erstellung eines Zahlungsberichts oder Konzernzahlungsberichts befreien lässt. Darüber hinaus erfolgten redaktionelle Anpassungen.

Der IDW Praxishinweis 1/2017 zur Erstellung von (Konzern-)Zahlungsberichten wird in Heft 2/2018 veröffentlicht werden.

(IDW vom 30.01.2018 / Viola C. Didier)


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