• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Erstellung von (Konzern-)Zahlungsberichten

31.01.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Erstellung von (Konzern-)Zahlungsberichten

Beitrag mit Bild

©vege/fotolia.com

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat ein Update des IDW Praxishinweises 1/2017 zur Erstellung von (Konzern-)Zahlungsberichten veröffentlicht.

Der Gesetzgeber hat 2015 die Pflicht zur Erstellung von (Konzern-)Zahlungsberichten gesetzlich verankert. Der Hauptfachausschuss des IDW hat hierzu im Januar 2017 den IDW Praxishinweis 1/2017 verabschiedet.

Neue Fragen durch erste Erfahrungen

2017 sind die ersten (Konzern-)Zahlungsberichte in Deutschland veröffentlicht worden. Praktische Erfahrungen mit den neuen Anforderungen haben einige neue Anwendungsfragen aufgeworfen. Der IDW Praxishinweis wurde daher punktuell um klarstellende Hinweise ergänzt. Die bedeutendsten Klarstellungen betreffen Angaben im Anhang des Jahresabschlusses, die erforderlich sind, wenn sich eine Gesellschaft von der Pflicht zur Erstellung eines Zahlungsberichts oder Konzernzahlungsberichts befreien lässt. Darüber hinaus erfolgten redaktionelle Anpassungen.

Der IDW Praxishinweis 1/2017 zur Erstellung von (Konzern-)Zahlungsberichten wird in Heft 2/2018 veröffentlicht werden.

(IDW vom 30.01.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Calado/fotolia.com


14.11.2025

BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Ein neues BAG-Urteil stärkt den Schutz befristet Beschäftigter und betont die unmittelbare Wirkung unionsrechtlich geprägter Diskriminierungsverbote im Arbeitsrecht.

weiterlesen
BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com


14.11.2025

BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Der BGH hat klargestellt, dass Ansprüche von Aktionären, die auf einer Täuschung beim Aktienkauf beruhen, insolvenzrechtlich nachrangig sind.

weiterlesen
BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Steuerboard

Marcus Niermann / Oskar Meyn


13.11.2025

BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Die deutsche Ersatzerbschaftsteuer fingiert alle 30 Jahre den Übergang des Vermögens einer Familienstiftung auf die nächste Generation (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).

weiterlesen
BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank