24.05.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Zur Errichtung eines Konzernbetriebsrats

Beitrag mit Bild

©Coloures-Pic/fotolia.com

Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit der Errichtung eines Konzernbetriebsrats beschäftigt, wenn das herrschende Unternehmen seinen Sitz im Ausland hat und im Inland keine ansässige Teilkonzernspitze besteht.

Nach § 54 Abs. 1 Satz 1, § 54 Abs. 2 BetrVG kann für einen Konzern i.S.v. § 18 Abs. 1 AktG durch Beschlüsse der Gesamtbetriebsräte bzw. Betriebsräte ein Konzernbetriebsrat errichtet werden. Hat das herrschende Unternehmen seinen Sitz im Ausland und besteht keine im Inland ansässige Teilkonzernspitze, die über wesentliche Entscheidungsbefugnisse in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten verfügt, kann ein Konzernbetriebsrat nicht errichtet werden. Dies hat das BAG mit Beschluss vom 23.05.2018 (7 ABR 60/16) klargestellt.

Der konkrete Fall

Die im Streitfall beteiligten Unternehmen gehören einer weltweit tätigen Unternehmensgruppe an, deren Konzernobergesellschaft ihren Sitz in der Schweiz hat. Deren Tochtergesellschaft ist eine in Deutschland ansässige Holding ohne eigene Geschäftstätigkeit. Die weiteren beteiligten Unternehmen sind „operative“ Tochtergesellschaften der Holding.  Die Holding übt gegenüber den anderen Unternehmen keine Leitungsfunktionen aus. Nachdem die in den Betrieben bestehenden Betriebsräte jeweils beschlossen hatten, einen Konzernbetriebsrat zu errichten, lud einer der Betriebsräte zur konstituierenden Sitzung ein. In dieser Sitzung wurde von den entsandten Mitgliedern ein Vorsitzender sowie ein stellvertretender Vorsitzender des Konzernbetriebsrats bestimmt.

Konzernbetriebsrat wurde nicht wirksam errichtet

Der Konzernbetriebsrat sei nicht wirksam errichtet worden, erklärte das BAG, da sich die Konzernobergesellschaft als herrschendes Unternehmen in der Schweiz befindet und im Inland keine Teilkonzernspitze besteht, die über wesentliche Leitungsaufgaben in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten verfügt.

(BAG, PM vom 23.05.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©GrafKoks/fotolia.com


02.12.2025

Grundsteuer: Wer trägt die Kosten eines Verkehrswertgutachtens?

Das FG BW entschied, dass das Finanzamt für die Kosten des Verkehrswertgutachtens aufkommen muss, da es das Grundstück überbewertet hatte.

weiterlesen
Grundsteuer: Wer trägt die Kosten eines Verkehrswertgutachtens?

Meldung

©Waldbach/fotolia.com


02.12.2025

Zur Streupflichtverletzung auf dem Betriebsgelände

Das LG München hat klargestellt, dass auf Betriebs- oder Kundenparkplätzen keine flächendeckende Räum- und Streupflicht besteht.

weiterlesen
Zur Streupflichtverletzung auf dem Betriebsgelände

Meldung

©Eisenhans/fotolia.com


01.12.2025

Geldwäscheprävention: Orientierungshilfe zu Verdachtsmeldungen

Die Pflicht zur Verdachtsmeldung ist entscheidend im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zählt zu den Hauptpflichten des GwG.

weiterlesen
Geldwäscheprävention: Orientierungshilfe zu Verdachtsmeldungen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank