• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Eintragung beim grenzüberschreitenden Formwechsel

14.07.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zur Eintragung beim grenzüberschreitenden Formwechsel

Beitrag mit Bild

Der Beschluss betrifft die grenzüberschreitende Sitzverlegung einer französischen Kapitalgesellschaft nach Deutschland bei gleichzeitigem Formwechsel in eine GmbH.

Die Eintragung eines grenzüberschreitenden Formwechsels ins Handelsregister wirft in der Praxis zahlreiche Probleme auf. Ein aktueller Beschluss des Kammergerichts Berlin gibt Antworten auf Fragen, die der EuGH offen gelassen hatte.

In der VALE-Entscheidung (Rs. C-378/10, DB 2012 S. 1614) hatte der EuGH aus der Niederlassungsfreiheit die Pflicht der Mitgliedstaaten abgeleitet, einer Gesellschaft, die ihren Sitz über die Grenze verlegen und dabei das anwendbare Recht wechseln will, im Aufnahmestaat die gleichen Möglichkeiten zur Umwandlung zu gewähren, die inländische Gesellschaften in Anspruch nehmen können. Sie kann sich folglich im Aufnahmestaat auf das dortige Umwandlungsrecht berufen.

Welche Anforderungen sind zu beachten?

Der Beschluss 22 W 64/15 des Kammergerichts Berlin vom 21.03.2016 und dessen Kurzkommentierung zeigen, welche Anforderungen bei der Umsetzung dieser Rechtsprechung in der Praxis zu beachten sind. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 15.07.2016, Heft 28, Seite 1625 – 1626 sowie online unter DB1209435.


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


26.07.2024

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Hersteller von Lebensmitteln versuchen immer wieder, ihre Produkte in der Werbung als gesundheitsfördernd erscheinen zu lassen, weil das einen besseren Absatz verspricht.

weiterlesen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Meldung

©Melinda Nagy/123rf.com


26.07.2024

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Für die Anerkennung einer Infektion mit dem COVID-19-Virus als Arbeitsunfall ist ein Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz ereignet hat.

weiterlesen
Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Meldung

adiruch/123rf.com


25.07.2024

CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Mit dem Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie versucht die Bundesregierung, so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich vorzugehen.

weiterlesen
CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank