• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Eintragung beim grenzüberschreitenden Formwechsel

14.07.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zur Eintragung beim grenzüberschreitenden Formwechsel

Beitrag mit Bild

Der Beschluss betrifft die grenzüberschreitende Sitzverlegung einer französischen Kapitalgesellschaft nach Deutschland bei gleichzeitigem Formwechsel in eine GmbH.

Die Eintragung eines grenzüberschreitenden Formwechsels ins Handelsregister wirft in der Praxis zahlreiche Probleme auf. Ein aktueller Beschluss des Kammergerichts Berlin gibt Antworten auf Fragen, die der EuGH offen gelassen hatte.

In der VALE-Entscheidung (Rs. C-378/10, DB 2012 S. 1614) hatte der EuGH aus der Niederlassungsfreiheit die Pflicht der Mitgliedstaaten abgeleitet, einer Gesellschaft, die ihren Sitz über die Grenze verlegen und dabei das anwendbare Recht wechseln will, im Aufnahmestaat die gleichen Möglichkeiten zur Umwandlung zu gewähren, die inländische Gesellschaften in Anspruch nehmen können. Sie kann sich folglich im Aufnahmestaat auf das dortige Umwandlungsrecht berufen.

Welche Anforderungen sind zu beachten?

Der Beschluss 22 W 64/15 des Kammergerichts Berlin vom 21.03.2016 und dessen Kurzkommentierung zeigen, welche Anforderungen bei der Umsetzung dieser Rechtsprechung in der Praxis zu beachten sind. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 15.07.2016, Heft 28, Seite 1625 – 1626 sowie online unter DB1209435.


Weitere Meldungen


Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


07.04.2026

Ökodesign-Regelungen werden modernisiert

Neue Regeln verschärfen Kontrolle, Sanktionen und Vorgaben für Ökodesign-Produkte sowie Energieverbrauchskennzeichnungen.

weiterlesen
Ökodesign-Regelungen werden modernisiert

Steuerboard

Alexander Tegge


07.04.2026

BFH entscheidet zur Rückwirkung der Erbschaftsteuerreform 2016 – Wegweiser für die anstehende BVerfG-Entscheidung und Reformdebatte?

Mit Urteil vom 20.11.2025 (II R 7/23, DB 2026 S. 912) entschied der BFH, dass es sich bei der Anwendung des § 13b Abs. 10 ErbStG i.d.F. des ErbStGAnpG 2016 ab dem 01.07.2016 auf Schenkungen, die vor der Verkündung der Neufassung des Gesetzes am 09.11.2016 erfolgt sind, um eine verfassungsrechtlich zulässige echte Rückwirkung handelt.

weiterlesen
BFH entscheidet zur Rückwirkung der Erbschaftsteuerreform 2016 – Wegweiser für die anstehende BVerfG-Entscheidung und Reformdebatte?

Meldung

©kebox/fotolia.com


07.04.2026

Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge

Ein ehemaliger GmbH-Geschäftsführer haftet persönlich für während seiner Amtszeit nicht gezahlte Steuern, einschließlich späterer Säumniszuschläge.

weiterlesen
Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)