• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Eintragung beim grenzüberschreitenden Formwechsel

14.07.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zur Eintragung beim grenzüberschreitenden Formwechsel

Beitrag mit Bild

Der Beschluss betrifft die grenzüberschreitende Sitzverlegung einer französischen Kapitalgesellschaft nach Deutschland bei gleichzeitigem Formwechsel in eine GmbH.

Die Eintragung eines grenzüberschreitenden Formwechsels ins Handelsregister wirft in der Praxis zahlreiche Probleme auf. Ein aktueller Beschluss des Kammergerichts Berlin gibt Antworten auf Fragen, die der EuGH offen gelassen hatte.

In der VALE-Entscheidung (Rs. C-378/10, DB 2012 S. 1614) hatte der EuGH aus der Niederlassungsfreiheit die Pflicht der Mitgliedstaaten abgeleitet, einer Gesellschaft, die ihren Sitz über die Grenze verlegen und dabei das anwendbare Recht wechseln will, im Aufnahmestaat die gleichen Möglichkeiten zur Umwandlung zu gewähren, die inländische Gesellschaften in Anspruch nehmen können. Sie kann sich folglich im Aufnahmestaat auf das dortige Umwandlungsrecht berufen.

Welche Anforderungen sind zu beachten?

Der Beschluss 22 W 64/15 des Kammergerichts Berlin vom 21.03.2016 und dessen Kurzkommentierung zeigen, welche Anforderungen bei der Umsetzung dieser Rechtsprechung in der Praxis zu beachten sind. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 15.07.2016, Heft 28, Seite 1625 – 1626 sowie online unter DB1209435.


Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


05.06.2026

BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Der BGH hat entschieden, dass Uber-Mietwagen nach einer Fahrt grundsätzlich unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren müssen.

weiterlesen
BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Meldung

©peshkova/123rf.com


05.06.2026

Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Deutsche Beschäftigte nutzen KI zwar ähnlich häufig wie ihre internationalen Kollegen, erleben jedoch seltener positive Auswirkungen auf den Arbeitsalltag.

weiterlesen
Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Steuerboard

Jan Winkler / Tim Hampe


03.06.2026

Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister

Mit Urteil vom 09.12.2025 (VII R 4/23) hat der BFH entschieden, dass ein GmbH-Geschäftsführer, der seine Organstellung kraft Gesetzes verloren hat, nicht als gesetzlicher Vertreter im Sinne des § 34 Abs. 1 AO (i.V.m. § 69 Satz 1 AO) haftet – auch wenn seine Eintragung im Handelsregister fortbesteht.

weiterlesen
Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht