• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Eintragung beim grenzüberschreitenden Formwechsel

14.07.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zur Eintragung beim grenzüberschreitenden Formwechsel

Beitrag mit Bild

Der Beschluss betrifft die grenzüberschreitende Sitzverlegung einer französischen Kapitalgesellschaft nach Deutschland bei gleichzeitigem Formwechsel in eine GmbH.

Die Eintragung eines grenzüberschreitenden Formwechsels ins Handelsregister wirft in der Praxis zahlreiche Probleme auf. Ein aktueller Beschluss des Kammergerichts Berlin gibt Antworten auf Fragen, die der EuGH offen gelassen hatte.

In der VALE-Entscheidung (Rs. C-378/10, DB 2012 S. 1614) hatte der EuGH aus der Niederlassungsfreiheit die Pflicht der Mitgliedstaaten abgeleitet, einer Gesellschaft, die ihren Sitz über die Grenze verlegen und dabei das anwendbare Recht wechseln will, im Aufnahmestaat die gleichen Möglichkeiten zur Umwandlung zu gewähren, die inländische Gesellschaften in Anspruch nehmen können. Sie kann sich folglich im Aufnahmestaat auf das dortige Umwandlungsrecht berufen.

Welche Anforderungen sind zu beachten?

Der Beschluss 22 W 64/15 des Kammergerichts Berlin vom 21.03.2016 und dessen Kurzkommentierung zeigen, welche Anforderungen bei der Umsetzung dieser Rechtsprechung in der Praxis zu beachten sind. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 15.07.2016, Heft 28, Seite 1625 – 1626 sowie online unter DB1209435.


Weitere Meldungen


Meldung

©georgejmclittle/fotolia.com


19.05.2026

Vertragsangebot per WhatsApp gilt als Antrag unter Abwesenden

Das OLG Frankfurt/M. entschied, dass ein per WhatsApp übermitteltes Angebot zum Aktienrückkauf nach 31 Tagen nicht mehr wirksam angenommen werden konnte.

weiterlesen
Vertragsangebot per WhatsApp gilt als Antrag unter Abwesenden

Meldung

©fotogestoeber/fotolia.com


19.05.2026

BFH verschärft Nachweis fürs häusliche Arbeitszimmer

Der BFH hat klargestellt, dass Arbeitszimmerkosten nur abziehbar sind, wenn sie einzeln, getrennt und zeitnah aufgezeichnet werden.

weiterlesen
BFH verschärft Nachweis fürs häusliche Arbeitszimmer

Meldung

sdecoret/123rf.com


18.05.2026

Unternehmen haften für falsche KI-Auskünfte

Ein Chatbot soll Kunden helfen, Termine zu buchen und Fragen zu beantworten. Doch wenn die KI falsche Angaben macht, wird daraus schnell ein rechtliches Problem.

weiterlesen
Unternehmen haften für falsche KI-Auskünfte
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht