15.06.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zur Einstandspflicht der D&O-Versicherung

Der BGH hat sich jüngst mit der Einstandspflicht der D&O-Versicherung ohne Inanspruchnahme des persönlichen Vermögens des versicherten Organmitglieds beschäftigt.

Beitrag mit Bild

Mit der aktuellen Entscheidung räumt der BGH zwei wesentliche „Steine“ für die Inanspruchnahme von DO-Versicherungen im Fall der Innenhaftung von Organmitgliedern aus dem Weg.

Der Abschluss einer Directors‘ and Officers‘-Versicherung (D&O-Versicherung) für Organmitglieder deutscher Kapitalgesellschaften ist heute üblich. In einem Haftungsfall erweist sich die Inanspruchnahme dieser Versicherung aber als schwierig und streitanfällig. Dies liegt zum einen an den komplexen, in Einzelheiten erheblich abweichenden Bedingungen der D&O-Versicherer. Zum anderen sind viele Rechtsfragen rund um die D&O-Versicherung streitig.

BGH bringt Licht ins Dunkel

Der BGH hat nunmehr in seinem Urteil vom 13.04.2016 (Az. IV ZR 304/13) zwei zentrale Rechtsfragen geklärt. Erfahren Sie mehr hierzu und den Folgen für die Praxis im Kurzkommentar von RA Dr. Christian Arnold, LL.M. (Yale) in DER BETRIEB vom 10.06.2016, Heft 23, Seite 1365 f. sowie online unter Dokumentennummer DB1205229.


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


26.07.2024

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Hersteller von Lebensmitteln versuchen immer wieder, ihre Produkte in der Werbung als gesundheitsfördernd erscheinen zu lassen, weil das einen besseren Absatz verspricht.

weiterlesen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Meldung

©Melinda Nagy/123rf.com


26.07.2024

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Für die Anerkennung einer Infektion mit dem COVID-19-Virus als Arbeitsunfall ist ein Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz ereignet hat.

weiterlesen
Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Meldung

adiruch/123rf.com


25.07.2024

CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Mit dem Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie versucht die Bundesregierung, so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich vorzugehen.

weiterlesen
CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank