15.06.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zur Einstandspflicht der D&O-Versicherung

Der BGH hat sich jüngst mit der Einstandspflicht der D&O-Versicherung ohne Inanspruchnahme des persönlichen Vermögens des versicherten Organmitglieds beschäftigt.

Beitrag mit Bild

Mit der aktuellen Entscheidung räumt der BGH zwei wesentliche „Steine“ für die Inanspruchnahme von DO-Versicherungen im Fall der Innenhaftung von Organmitgliedern aus dem Weg.

Der Abschluss einer Directors‘ and Officers‘-Versicherung (D&O-Versicherung) für Organmitglieder deutscher Kapitalgesellschaften ist heute üblich. In einem Haftungsfall erweist sich die Inanspruchnahme dieser Versicherung aber als schwierig und streitanfällig. Dies liegt zum einen an den komplexen, in Einzelheiten erheblich abweichenden Bedingungen der D&O-Versicherer. Zum anderen sind viele Rechtsfragen rund um die D&O-Versicherung streitig.

BGH bringt Licht ins Dunkel

Der BGH hat nunmehr in seinem Urteil vom 13.04.2016 (Az. IV ZR 304/13) zwei zentrale Rechtsfragen geklärt. Erfahren Sie mehr hierzu und den Folgen für die Praxis im Kurzkommentar von RA Dr. Christian Arnold, LL.M. (Yale) in DER BETRIEB vom 10.06.2016, Heft 23, Seite 1365 f. sowie online unter Dokumentennummer DB1205229.


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

©marcus_hofmann/fotolia.com


24.10.2024

Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2023

Besonders die Großbetriebe stehen im Fokus der Betriebsprüfungen, da sie ein höheres Risiko für komplexe Steuerhinterziehungsfälle bieten.

weiterlesen
Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2023

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


24.10.2024

Betriebsratswahl im Homeoffice

Der Wahlvorstand kann abwesenden Arbeitnehmern die Unterlagen für die schriftliche Stimmabgabe ohne Antrag zusenden, entschied das BAG.

weiterlesen
Betriebsratswahl im Homeoffice

Meldung

© Marco2811 / fotolia.com


23.10.2024

Komplexität des Mandantenverhaltens rechtfertigt höheren Anwaltsaufwand

Anwaltskosten können bei Verkomplizierung der Verteidigung durch den Mandanten steigen, stellte das OLG Frankfurt/M. klar.

weiterlesen
Komplexität des Mandantenverhaltens rechtfertigt höheren Anwaltsaufwand

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank