Der Abschluss einer Directors‘ and Officers‘-Versicherung (D&O-Versicherung) für Organmitglieder deutscher Kapitalgesellschaften ist heute üblich. In einem Haftungsfall erweist sich die Inanspruchnahme dieser Versicherung aber als schwierig und streitanfällig. Dies liegt zum einen an den komplexen, in Einzelheiten erheblich abweichenden Bedingungen der D&O-Versicherer. Zum anderen sind viele Rechtsfragen rund um die D&O-Versicherung streitig.
BGH bringt Licht ins Dunkel
Der BGH hat nunmehr in seinem Urteil vom 13.04.2016 (Az. IV ZR 304/13) zwei zentrale Rechtsfragen geklärt. Erfahren Sie mehr hierzu und den Folgen für die Praxis im Kurzkommentar von RA Dr. Christian Arnold, LL.M. (Yale) in DER BETRIEB vom 10.06.2016, Heft 23, Seite 1365 f. sowie online unter Dokumentennummer DB1205229.