15.06.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zur Einstandspflicht der D&O-Versicherung

Der BGH hat sich jüngst mit der Einstandspflicht der D&O-Versicherung ohne Inanspruchnahme des persönlichen Vermögens des versicherten Organmitglieds beschäftigt.

Beitrag mit Bild

Mit der aktuellen Entscheidung räumt der BGH zwei wesentliche „Steine“ für die Inanspruchnahme von DO-Versicherungen im Fall der Innenhaftung von Organmitgliedern aus dem Weg.

Der Abschluss einer Directors‘ and Officers‘-Versicherung (D&O-Versicherung) für Organmitglieder deutscher Kapitalgesellschaften ist heute üblich. In einem Haftungsfall erweist sich die Inanspruchnahme dieser Versicherung aber als schwierig und streitanfällig. Dies liegt zum einen an den komplexen, in Einzelheiten erheblich abweichenden Bedingungen der D&O-Versicherer. Zum anderen sind viele Rechtsfragen rund um die D&O-Versicherung streitig.

BGH bringt Licht ins Dunkel

Der BGH hat nunmehr in seinem Urteil vom 13.04.2016 (Az. IV ZR 304/13) zwei zentrale Rechtsfragen geklärt. Erfahren Sie mehr hierzu und den Folgen für die Praxis im Kurzkommentar von RA Dr. Christian Arnold, LL.M. (Yale) in DER BETRIEB vom 10.06.2016, Heft 23, Seite 1365 f. sowie online unter Dokumentennummer DB1205229.


Redaktion

Weitere Meldungen


Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Michael Grunwald


27.03.2026

Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Die Frage, ob laufende Einkünfte aus Gewinnbeteiligungen eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einem Sonderrechtsverhältnis zu seinem Arbeitgeber als Einkünfte i.S.d. § 19 EStG („Arbeitslohn“) oder als solche i.S.d. § 20 EStG („Kapitaleinkünfte“) zu qualifizieren sind, ist seit vielen Jahren Gegenstand der finanzgerichtlichen Rechtsprechung.

weiterlesen
Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Interview

David Lancelot


27.03.2026

Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Moderne Rechtsabteilungen sichern nicht nur Risiken ab, sondern treiben aktiv Wachstum, Effizienz und Unternehmenserfolg.

weiterlesen
Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Meldung

©MH/fotolia.com


27.03.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen

Der Gesetzentwurf zum Recht auf Reparatur setzt klare Anreize für mehr Nachhaltigkeit und einen bewussteren Umgang mit technischen Produkten.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)