14.07.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Zur Einsicht in die Personalakten

Beitrag mit Bild

Das Einsichtsrecht des Arbeitnehmers in seine Personalakten ist in § 83 BetrVG ausschließlich und abschließend geregelt, so das BAG.

Arbeitnehmer dürfen in die über sie geführten Personalakten Einsicht nehmen. Hierzu können sie zwar einen Betriebsrat mitnehmen – nicht jedoch einen Anwalt, entschied das Bundesarbeitsgericht.

In einem Streitfall war der Kläger nach einem Betriebsübergang bei der Beklagten als Lagerist beschäftigt. Die bisherige Arbeitgeberin hatte den Lageristen abgemahnt und seinen Antrag, unter Hinzuziehung einer Rechtsanwältin Einsicht in seine Personalakten zu nehmen, unter Hinweis auf ihr Hausrecht abgelehnt. Allerdings hatte ihm gestattet, Kopien von den Schriftstücken in seinen Personalakten zu fertigen. An diese Erlaubnis sah sich auch die Beklagte gebunden (§ 613a Abs. 1 Satz 1 BGB).

Einsichtsrecht des Arbeitnehmers genügt

Das Bundesarbeitsgericht bestätigte das Vorgehen mit Urteil vom 12.7.2016 (Az. 9 AZR 791/14). Der Arbeitnehmer hat das Recht, in die über ihn geführten Personalakten Einsicht zu nehmen und hierzu ein Mitglied des Betriebsrats hinzuzuziehen (§ 83 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BetrVG). Die Regelung begründet damit keinen Anspruch des Arbeitnehmers auf Einsichtnahme unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts. Ein solcher Anspruch des Arbeitnehmers folgt jedenfalls dann weder aus der Rücksichtspflicht des Arbeitgebers (§ 241 Abs. 2 BGB) noch aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG), wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer erlaubt, für sich Kopien von den Schriftstücken in seinen Personalakten zu fertigen. In diesem Fall ist dem einem Beseitigungs- oder Korrekturanspruch vorgelagerten Transparenzschutz genügt, dem das Einsichtsrecht des Arbeitnehmers in die Personalakten dient.

(BAG, PM 36 vom 12.7.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©jirsak/123rf.com


01.09.2026

EmpCo: Dr. Oetker stoppt Klimaneutralitäts-Werbung

Wer mit künftiger Klimaneutralität wirbt, muss gem. EmpCo konkrete, messbare und überprüfbare Maßnahmen zur Zielerreichung belegen.

weiterlesen
EmpCo: Dr. Oetker stoppt Klimaneutralitäts-Werbung

Meldung

© Calado/fotolia.com


01.09.2026

Fast jede fünfte Neueinstellung ist sachgrundlos befristet

Im Jahr 2025 waren rund 790.000 bzw. 18,5% aller sozialversicherungspflichtigen Neueinstellungen sachgrundlos befristet

weiterlesen
Fast jede fünfte Neueinstellung ist sachgrundlos befristet

Steuerboard

Marcus Niermann / Katharina Pichler


31.08.2026

Gegenstandsbezogener Zugewinnausgleich kann einkommensteuerpflichtigen Vorgang vermeiden

Viele Ehepaare heiraten, ohne einen Ehevertrag zu schließen. Sie leben dann automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Endet die Ehe hat derjenige Ehegatte, der während der Ehe weniger Vermögen aufgebaut hat, einen Ausgleichsanspruch gegen den anderen.

weiterlesen
Gegenstandsbezogener Zugewinnausgleich kann einkommensteuerpflichtigen Vorgang vermeiden
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht