• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Einlösung von Rabattgutscheinen fremder Unternehmen

03.07.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zur Einlösung von Rabattgutscheinen fremder Unternehmen

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat über die Zulässigkeit von zwei Werbemaßnahmen entschieden, in denen eine Drogeriemarktkette angeboten hatte, Rabattgutscheine anderer Unternehmen einzulösen.

Die Ankündigung eines Unternehmens, fremde Rabattgutscheine einzulösen, ist nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 02.07.2015 (Az. 2 U 148/14) nicht unlauter im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 10 UWG – weder, wenn dabei einzelne Unternehmen namentlich genannt werden, noch wenn eine Abgrenzung durch eine Branchenangabe erfolgt. Ein Verbraucher, der einen Gutschein in Händen halte, sei noch nicht dem Unternehmen als Kunde zuzurechnen, das den Gutschein ausgegeben habe. Außerdem sei die bloße Ankündigung, einen fremden Gutschein einzulösen, kein unangemessenes Einwirken auf den Verbraucher. Das Unternehmen eröffne dem Verbraucher lediglich einen zusätzlichen Weg, denselben prozentualen Preisnachlass zu erlangen, den ihm der Gutschein verspreche. Die Entschlussfreiheit des Verbrauchers bleibe unberührt, so die Richter.

Keine unlautere Irreführung

Aber auch eine so genannte unlautere Werbesabotage liege nicht vor, entschied das OLG. Ein Unternehmen verhindere durch diese Handhabe nicht den Wettbewerb zwischen ihm und seinen Konkurrenten, sondern verschärfe ihn. Der Zugang der Wettbewerber zu den Kunden werde durch das Unternehmen im vorliegenden Fall nicht beeinträchtigt. Dessen Gutscheinwerbung sei auch nicht sinnlos. Denn aus dem Einlösevorgang sei hier keine gezielte Wettbewerberbehinderung durch die Werbung feststellbar. Eine unlautere Irreführung des Verbrauchers im Sinne des § 5 UWG sahen die Richter in diesem Fall auch nicht.

Der Senat hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

(OLG Stuttgart / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

tanaratgraphy/123rf.com


29.04.2025

EFRAG bringt Vereinfachung der ESRS Set 1 auf den Weg

Durch eine strukturierte Vorgehensweise und enge Einbindung der Stakeholder sollen die ESRS Set 1 praxisnäher und anwenderfreundlicher gestaltet werden.

weiterlesen
EFRAG bringt Vereinfachung der ESRS Set 1 auf den Weg

Meldung

© Finanzfoto / fotilia.com


28.04.2025

Atypische Arbeitszeiten: So arbeitet Deutschland

Atypische Arbeitszeiten sind längst kein Randphänomen mehr, sondern betreffen große Teile der Beschäftigten, zeigen neue Zahlen des Statistischen Bundesamtes.

weiterlesen
Atypische Arbeitszeiten: So arbeitet Deutschland

Meldung

©jat306/fotolia.com


28.04.2025

KMU verwenden 7 % der Arbeitszeit für Bürokratie

Bürokratie bleibt ein massives Hemmnis für den Mittelstand – mit spürbaren finanziellen und psychologischen Folgen, zeigt eine aktuelle Befragung von KfW Research.

weiterlesen
KMU verwenden 7 % der Arbeitszeit für Bürokratie

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank