• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Einlösung von Rabattgutscheinen fremder Unternehmen

03.07.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zur Einlösung von Rabattgutscheinen fremder Unternehmen

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat über die Zulässigkeit von zwei Werbemaßnahmen entschieden, in denen eine Drogeriemarktkette angeboten hatte, Rabattgutscheine anderer Unternehmen einzulösen.

Die Ankündigung eines Unternehmens, fremde Rabattgutscheine einzulösen, ist nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 02.07.2015 (Az. 2 U 148/14) nicht unlauter im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 10 UWG – weder, wenn dabei einzelne Unternehmen namentlich genannt werden, noch wenn eine Abgrenzung durch eine Branchenangabe erfolgt. Ein Verbraucher, der einen Gutschein in Händen halte, sei noch nicht dem Unternehmen als Kunde zuzurechnen, das den Gutschein ausgegeben habe. Außerdem sei die bloße Ankündigung, einen fremden Gutschein einzulösen, kein unangemessenes Einwirken auf den Verbraucher. Das Unternehmen eröffne dem Verbraucher lediglich einen zusätzlichen Weg, denselben prozentualen Preisnachlass zu erlangen, den ihm der Gutschein verspreche. Die Entschlussfreiheit des Verbrauchers bleibe unberührt, so die Richter.

Keine unlautere Irreführung

Aber auch eine so genannte unlautere Werbesabotage liege nicht vor, entschied das OLG. Ein Unternehmen verhindere durch diese Handhabe nicht den Wettbewerb zwischen ihm und seinen Konkurrenten, sondern verschärfe ihn. Der Zugang der Wettbewerber zu den Kunden werde durch das Unternehmen im vorliegenden Fall nicht beeinträchtigt. Dessen Gutscheinwerbung sei auch nicht sinnlos. Denn aus dem Einlösevorgang sei hier keine gezielte Wettbewerberbehinderung durch die Werbung feststellbar. Eine unlautere Irreführung des Verbrauchers im Sinne des § 5 UWG sahen die Richter in diesem Fall auch nicht.

Der Senat hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

(OLG Stuttgart / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

Der Betrieb


21.08.2026

ESRS prägen die Nachhaltigkeitsberichte der Autoindustrie

Die Autoindustrie setzt zunehmend auf ESRS und strafft zugleich Umfang und Inhalte ihrer Nachhaltigkeitsberichte.

weiterlesen
ESRS prägen die Nachhaltigkeitsberichte der Autoindustrie

Meldung

©relif/fotolia.com


21.08.2026

KI-Agenten schaffen neue Compliance-Probleme

Der zunehmende Einsatz autonomer KI verändert nicht nur Arbeitsabläufe, sondern auch Verantwortungs- und Haftungsfragen in Unternehmen.

weiterlesen
KI-Agenten schaffen neue Compliance-Probleme

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


20.08.2026

Volle Erbfallkostenpauschale für den Vermächtnisnehmer

Auch Vermächtnisnehmer können die volle Erbfallkostenpauschale erhalten, selbst wenn ihre tatsächlichen Kosten deutlich geringer sind.

weiterlesen
Volle Erbfallkostenpauschale für den Vermächtnisnehmer
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht