• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Einlösung von Rabattgutscheinen fremder Unternehmen

03.07.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zur Einlösung von Rabattgutscheinen fremder Unternehmen

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat über die Zulässigkeit von zwei Werbemaßnahmen entschieden, in denen eine Drogeriemarktkette angeboten hatte, Rabattgutscheine anderer Unternehmen einzulösen.

Die Ankündigung eines Unternehmens, fremde Rabattgutscheine einzulösen, ist nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 02.07.2015 (Az. 2 U 148/14) nicht unlauter im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 10 UWG – weder, wenn dabei einzelne Unternehmen namentlich genannt werden, noch wenn eine Abgrenzung durch eine Branchenangabe erfolgt. Ein Verbraucher, der einen Gutschein in Händen halte, sei noch nicht dem Unternehmen als Kunde zuzurechnen, das den Gutschein ausgegeben habe. Außerdem sei die bloße Ankündigung, einen fremden Gutschein einzulösen, kein unangemessenes Einwirken auf den Verbraucher. Das Unternehmen eröffne dem Verbraucher lediglich einen zusätzlichen Weg, denselben prozentualen Preisnachlass zu erlangen, den ihm der Gutschein verspreche. Die Entschlussfreiheit des Verbrauchers bleibe unberührt, so die Richter.

Keine unlautere Irreführung

Aber auch eine so genannte unlautere Werbesabotage liege nicht vor, entschied das OLG. Ein Unternehmen verhindere durch diese Handhabe nicht den Wettbewerb zwischen ihm und seinen Konkurrenten, sondern verschärfe ihn. Der Zugang der Wettbewerber zu den Kunden werde durch das Unternehmen im vorliegenden Fall nicht beeinträchtigt. Dessen Gutscheinwerbung sei auch nicht sinnlos. Denn aus dem Einlösevorgang sei hier keine gezielte Wettbewerberbehinderung durch die Werbung feststellbar. Eine unlautere Irreführung des Verbrauchers im Sinne des § 5 UWG sahen die Richter in diesem Fall auch nicht.

Der Senat hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

(OLG Stuttgart / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©HNFOTO/fotolia.com


09.05.2025

Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Das BAG-Urteil zeigt: Selbst scheinbar harmlose Datenweitergaben im Konzern können DSGVO-widrig sein, wenn sie über das Vereinbarte hinausgehen.

weiterlesen
Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


09.05.2025

Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Das VSME-Projekt zeigt, wie regulatorische Anforderungen für KMU praxistauglich gestaltet werden können – sofern Klarheit, Unterstützung und digitale Vereinfachungen Hand in Hand gehen.

weiterlesen
Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


08.05.2025

Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Ein Kfz-Meistertitel allein begründet keine freiberufliche ingenieurähnliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes, so der BFH.

weiterlesen
Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank