Das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat den Entwurf eines überarbeiteten Standards ISRS 4400: Agreed-Upon Procedures Engagements zur Durchführung vereinbarter Untersuchungshandlungen veröffentlicht.
Die Nachfrage nach Leistungen im Bereich von vereinbarten Untersuchungshandlungen hat in der Vergangenheit stetig zugenommen, so dass eine Überarbeitung erforderlich war. Die Änderungen betreffen vor allem die Bereiche pflichtgemäßes Ermessen, Unabhängigkeit, Aspekte der Auftragsannahme und -fortführung sowie Restriktionen bei der Weitergabe des Berichts.
Bedarf der Überarbeitung
Dem nun vorliegenden Entwurf ist ein Diskussionspapier des IAASB aus dem Jahr 2016 vorangegangen. Darin wurden der Bedarf einer Überarbeitung analysiert und erste Überlegungen zur Fortentwicklung des Standards vorgestellt. Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hatte hierzu bereits Stellung genommen und eine moderate Überarbeitung des Standards begrüßt, sofern die derzeitige Flexibilität und die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten des Standards erhalten bleiben.
Kritik der WPK
Kritisch sah die WPK indes die Überlegungen zur Aufnahme der wenig praktikablen Ausführungen zum „Verbot unklarer Terminologie“ oder zur Anwendung von „Professional Judgement“. Restriktionen zur Weitergabe von AUP-Berichten sollten mit Blick auf Gesetzgebung und Rechtsprechung insbesondere zu Allgemeinen Auftragsbedingungen und Haftpflichtversicherung auf nationaler Ebene geklärt werden.
(WPK vom 23.11.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)