• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur buchhalterische Entflechtung nach § 6b EnWG

07.02.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur buchhalterische Entflechtung nach § 6b EnWG

Beitrag mit Bild

Das IDW hat sich mit den Änderungen des HGB durch das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) sowie durch das Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) beschäftigt.

Das Messstellenbetriebsgesetz fordert die Unabhängigkeit des grundzuständigen Messstellenbetriebs für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme von anderen Tätigkeitsbereichen der Energieversorgung. Dies soll durch eine Entflechtung in der Buchhaltung sichergestellt werden.

Die Bundesnetzagentur leitet aus dieser Regelung ab, dass für die Tätigkeit „moderner und intelligenter Messstellenbetrieb“ nicht nur die Konten zu trennen sind, sondern auch ein eigener Tätigkeitsabschluss aufzustellen ist.

IDW widerspricht Bundesnetzagentur

Der IDW Arbeitskreis „Rechnungslegung und Prüfung von Energieversorgungsunternehmen“ vertritt eine abweichende Auffassung. Er geht davon aus, dass die Führung getrennter Konten für den „modernen und intelligenten Messstellenbetrieb“ ausreicht, wobei diese Konten mit den sog. „Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors“ zusammengefasst werden können.

HGB-Änderungen beeinflussen Entflechtung

In seinem Schreiben an die Bundesnetzagentur weist das IDW auch darauf hin, dass die Änderungen des HGB durch das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) sowie durch das Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) ebenfalls Auswirkungen auf die Entflechtung nach § 6b EnWG haben. Die Auswirkungen lesen Sie im IDW-Schreiben vom 03.02.2017.

(IDW vom 07.02.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


26.07.2024

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Hersteller von Lebensmitteln versuchen immer wieder, ihre Produkte in der Werbung als gesundheitsfördernd erscheinen zu lassen, weil das einen besseren Absatz verspricht.

weiterlesen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Meldung

©Melinda Nagy/123rf.com


26.07.2024

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Für die Anerkennung einer Infektion mit dem COVID-19-Virus als Arbeitsunfall ist ein Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz ereignet hat.

weiterlesen
Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Meldung

adiruch/123rf.com


25.07.2024

CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Mit dem Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie versucht die Bundesregierung, so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich vorzugehen.

weiterlesen
CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank