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07.02.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur buchhalterische Entflechtung nach § 6b EnWG

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Das IDW hat sich mit den Änderungen des HGB durch das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) sowie durch das Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) beschäftigt.

Das Messstellenbetriebsgesetz fordert die Unabhängigkeit des grundzuständigen Messstellenbetriebs für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme von anderen Tätigkeitsbereichen der Energieversorgung. Dies soll durch eine Entflechtung in der Buchhaltung sichergestellt werden.

Die Bundesnetzagentur leitet aus dieser Regelung ab, dass für die Tätigkeit „moderner und intelligenter Messstellenbetrieb“ nicht nur die Konten zu trennen sind, sondern auch ein eigener Tätigkeitsabschluss aufzustellen ist.

IDW widerspricht Bundesnetzagentur

Der IDW Arbeitskreis „Rechnungslegung und Prüfung von Energieversorgungsunternehmen“ vertritt eine abweichende Auffassung. Er geht davon aus, dass die Führung getrennter Konten für den „modernen und intelligenten Messstellenbetrieb“ ausreicht, wobei diese Konten mit den sog. „Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors“ zusammengefasst werden können.

HGB-Änderungen beeinflussen Entflechtung

In seinem Schreiben an die Bundesnetzagentur weist das IDW auch darauf hin, dass die Änderungen des HGB durch das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) sowie durch das Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) ebenfalls Auswirkungen auf die Entflechtung nach § 6b EnWG haben. Die Auswirkungen lesen Sie im IDW-Schreiben vom 03.02.2017.

(IDW vom 07.02.2017/ Viola C. Didier)


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