• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Bilanzierung von Energielieferverträgen unter IFRS 9

23.05.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Bilanzierung von Energielieferverträgen unter IFRS 9

Das DRSC hat zur Bilanzierung von Energielieferverträgen unter IFRS 9 umfängliches Feedback von den großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und zahlreichen betroffenen Unternehmen in Deutschland gesammelt.

Beitrag mit Bild

© MACLEG/fotolia.com

Das DRSC hat an einer Umfrage der nationalen Standardsetzer durch das IFRS Interpretations Committee zum Anwendungsbereich von IFRS 9 Finanzinstrumente auf Verträge über den Kauf oder Verkauf eines nichtfinanziellen Postens teilgenommen. Hintergrund ist eine beim IFRS IC vorliegende Eingabe mit Fragestellungen zur Bilanzierung von Energielieferverträgen im Kontext der sog. Own-use-Exemption nach IFRS 9.2.4 ff. Dazu wurde um Feedback gebeten, auf dessen Basis eine mögliche Befassung in einer der nächsten IFRS IC-Sitzungen erfolgt.

Das DRSC hat hierzu seinerseits umfängliches Feedback von den großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und zahlreichen betroffenen Unternehmen in Deutschland gesammelt und dieses als gebündelte Rückmeldung an den IFRS IC-Mitarbeiterstab übermittelt.

Weitreichende Auswirkungen auf die Rechnungslegung

Insgesamt hat dieses Outreach vor dem Hintergrund aktueller marktbezogener und geopolitischer Entwicklungen eine Vielfalt an unternehmerischen Praktiken zu Energielieferverträgen und deren bilanzieller Abbildung aufgezeigt. Es wurde deutlich, dass die in der Eingabe vorgetragenen Themen rund um physische Energielieferungen weitreichende Auswirkungen auf die Rechnungslegung der betroffenen Unternehmen haben. Daneben sind aber auch virtuelle, d.h. finanzielle bzw. synthetische Energielieferungsbeziehungen zu beobachten, welche die Eingabe nicht explizit thematisiert.

Bedenken hinsichtlich der Bilanzierung

Die Outreach-Teilnehmer äußerten Bedenken hinsichtlich einer Bilanzierung der betrachteten Verträge zum beizulegenden Zeitwert, die i.E. in bestimmten Fällen nicht zu einer getreuen Darstellung der wirtschaftlichen Substanz solcher Verträge führe. Sie fordern das IFRS IC und das IASB auf, zeitnah über die o.g. Eingabe – ggf. auch in Form vom Standardsetzungsaktivitäten – zu entscheiden, da sie für das Geschäftsjahr 2023 mit zunehmender Relevanz der vorgetragenen Sachverhalte rechnen.


DRSC vom 19.05.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Doris Pöhlmann / Florian Nier


11.03.2026

Update Grundsteuer Frühling 2026 – Bundesmodell

Seit der Reform der Grundsteuer haben sich bereits zahlreiche Finanzgerichte mit den verschiedenen Grundsteuermodellen und deren verfassungsrechtlichen Aspekten auseinandergesetzt. Am Ende des vergangenen Jahres hatte sich nun auch der BFH zur kontrovers diskutierten Verfassungskonformität des Bundesmodells geäußert.

weiterlesen
Update Grundsteuer Frühling 2026 – Bundesmodell

Meldung

©estations/fotolia.com


11.03.2026

OLG Düsseldorf stoppt Schnelllade-Deal ohne Vergabeverfahren

Konzessionen über die Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen dürfen nicht vergeben werden, ohne ein Vergabeverfahren durchzuführen.

weiterlesen
OLG Düsseldorf stoppt Schnelllade-Deal ohne Vergabeverfahren

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


11.03.2026

FG Düsseldorf: Immobilien-Marktpreis zählt mehr als Schätzwert

Das Urteil zeigt, dass Gerichte bei der Immobilienbewertung für erbschaftsteuerliche Zwecke stark auf tatsächlich am Markt erzielte Preise abstellen.

weiterlesen
FG Düsseldorf: Immobilien-Marktpreis zählt mehr als Schätzwert
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)