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14.09.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen

Zur Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen

Die Ausführungen zu den Auswirkungen einer Schuldübernahme sowie einer Erfüllungsübernahme mit oder ohne Schuldbeitritt wurden nach der neuen BFH-Rechtsprechung neu überarbeitet.

Das IDW hat den Entwurf zur Neufassung von IDW ERS HFA 30 zur Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen verabschiedet.

Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ändert auch handelsrechtliche Vorschriften, darunter die Vorschriften zur Abzinsung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen. Der Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen (IDW ERS HFA 30 n.F.) berücksichtigt die Änderungen des § 253 HGB sowie weitere Aktualisierungen.

Definition von Altersversorgungsverpflichtungen

Seit der Verabschiedung von IDW RS HFA 30 hat die BFH-Rechtsprechung zur Bilanzierung entgeltlich übernommener ungewisser Verpflichtungen die Definition von Altersversorgungsverpflichtungen weiter gefasst. Damit sind künftig auch Freistellungsverpflichtungen bezogen auf Altersversorgungsverpflichtungen bei Vorliegen eines Schuldbeitritts als solche zu behandeln. In dem Kontext wurden zugleich die in Abschn. 8 enthaltenen Ausführungen zu den Auswirkungen einer Schuldübernahme sowie einer Erfüllungsübernahme mit oder ohne Schuldbeitritt überarbeitet.

Planung zum Anwendungszeitraum

Es ist vorgesehen, die Neufassung von IDW RS HFA 30 noch 2016 als finale Verlautbarung zu verabschieden, damit sie bei der Aufstellung von Abschlüssen für Zeiträume, die nach dem 31.12.2015 beginnen, verpflichtend anzuwenden ist.

(IDW vom 13.09.2016/ Viola C. Didier)


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