• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen

14.09.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen

Beitrag mit Bild

Die Ausführungen zu den Auswirkungen einer Schuldübernahme sowie einer Erfüllungsübernahme mit oder ohne Schuldbeitritt wurden nach der neuen BFH-Rechtsprechung neu überarbeitet.

Das IDW hat den Entwurf zur Neufassung von IDW ERS HFA 30 zur Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen verabschiedet.

Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ändert auch handelsrechtliche Vorschriften, darunter die Vorschriften zur Abzinsung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen. Der Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen (IDW ERS HFA 30 n.F.) berücksichtigt die Änderungen des § 253 HGB sowie weitere Aktualisierungen.

Definition von Altersversorgungsverpflichtungen

Seit der Verabschiedung von IDW RS HFA 30 hat die BFH-Rechtsprechung zur Bilanzierung entgeltlich übernommener ungewisser Verpflichtungen die Definition von Altersversorgungsverpflichtungen weiter gefasst. Damit sind künftig auch Freistellungsverpflichtungen bezogen auf Altersversorgungsverpflichtungen bei Vorliegen eines Schuldbeitritts als solche zu behandeln. In dem Kontext wurden zugleich die in Abschn. 8 enthaltenen Ausführungen zu den Auswirkungen einer Schuldübernahme sowie einer Erfüllungsübernahme mit oder ohne Schuldbeitritt überarbeitet.

Planung zum Anwendungszeitraum

Es ist vorgesehen, die Neufassung von IDW RS HFA 30 noch 2016 als finale Verlautbarung zu verabschieden, damit sie bei der Aufstellung von Abschlüssen für Zeiträume, die nach dem 31.12.2015 beginnen, verpflichtend anzuwenden ist.

(IDW vom 13.09.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

grapix/123rf.com


31.12.2025

Frohes neues Jahr 2026!

Die Redaktion von DER BETRIEB wünscht Ihnen ein gesundes, erfolgreiches und inspirierendes Jahr 2026 voller neuer Chancen und Erfolge!

weiterlesen
Frohes neues Jahr 2026!

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


30.12.2025

Verspätete Offenlegung der Jahresabschlüsse bis Mitte März 2026 sanktionsfrei

Das BMJV hat bekanntgegeben, dass vor Mitte März 2026 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet wird.

weiterlesen
Verspätete Offenlegung der Jahresabschlüsse bis Mitte März 2026 sanktionsfrei

Meldung

©Falko Müller/fotolia.com


30.12.2025

Gesetzliche Neuregelungen bei Umwelt und Klimaschutz 2026

Mit neuen Regelungen für 2026 verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Umwelt- und Klimaschutz mit wirtschaftlicher Entlastung zu verbinden.

weiterlesen
Gesetzliche Neuregelungen bei Umwelt und Klimaschutz 2026

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank