• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen

14.09.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen

Beitrag mit Bild

Die Ausführungen zu den Auswirkungen einer Schuldübernahme sowie einer Erfüllungsübernahme mit oder ohne Schuldbeitritt wurden nach der neuen BFH-Rechtsprechung neu überarbeitet.

Das IDW hat den Entwurf zur Neufassung von IDW ERS HFA 30 zur Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen verabschiedet.

Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ändert auch handelsrechtliche Vorschriften, darunter die Vorschriften zur Abzinsung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen. Der Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen (IDW ERS HFA 30 n.F.) berücksichtigt die Änderungen des § 253 HGB sowie weitere Aktualisierungen.

Definition von Altersversorgungsverpflichtungen

Seit der Verabschiedung von IDW RS HFA 30 hat die BFH-Rechtsprechung zur Bilanzierung entgeltlich übernommener ungewisser Verpflichtungen die Definition von Altersversorgungsverpflichtungen weiter gefasst. Damit sind künftig auch Freistellungsverpflichtungen bezogen auf Altersversorgungsverpflichtungen bei Vorliegen eines Schuldbeitritts als solche zu behandeln. In dem Kontext wurden zugleich die in Abschn. 8 enthaltenen Ausführungen zu den Auswirkungen einer Schuldübernahme sowie einer Erfüllungsübernahme mit oder ohne Schuldbeitritt überarbeitet.

Planung zum Anwendungszeitraum

Es ist vorgesehen, die Neufassung von IDW RS HFA 30 noch 2016 als finale Verlautbarung zu verabschieden, damit sie bei der Aufstellung von Abschlüssen für Zeiträume, die nach dem 31.12.2015 beginnen, verpflichtend anzuwenden ist.

(IDW vom 13.09.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©skywalk154/fotolia.com


06.02.2026

Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Die Rentenversicherung darf in Privathaushalten keine Betriebsprüfungen wegen Schwarzarbeit durchführen; zuständig für Beitragserhebungen sind allein die Krankenkassen.

weiterlesen
Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Meldung

©blende11.photo/fotolia.com


06.02.2026

Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Der BFH entschied, dass ein beim Erwerb noch nicht im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht als steuerpflichtige Gegenleistung gilt und somit die Grunderwerbsteuer erhöht.

weiterlesen
Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Rechtsboard

Paul Schreiner


05.02.2026

Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit

Mit Spannung durften drei der ersten Entscheidungen des BAG in diesem Jahr erwartet werden: jene zur Wirksamkeit von Betriebsratswahlen in Gebieten, in denen Arbeitgeber keine physischen Betriebe haben, aber eine Vielzahl von Mitarbeitern im Wege der Plattformarbeit beschäftigen.

weiterlesen
Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)