19.07.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Bilanzierung latenter Steuern

Beitrag mit Bild

©Piccolo/fotolia.com

Der International Accounting Standards Board (IASB) schlägt im Entwurf ED/2019/5 Änderungen bei der Bilanzierung latenter Steuern vor. Betroffen ist IAS 12, dessen Ziel die Regelung der Bilanzierung von Ertragsteuern ist.

Der IASB hat den Entwurf ED/2019/5 einer Standardänderung an IAS 12 Ertragsteuern hinsichtlich Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die sich aus einer einzigen Transaktion ergeben, veröffentlicht.

Ansatzbefreiung geplant

Die Änderungen stellen klar, wie Unternehmen latente Steuern auf Leasingverhältnisse und Stilllegungs- und Rückbauverpflichtungen bilanzieren sollen. Nach den vorgeschlagenen Änderungen soll eine Ansatzbefreiung nicht für derartige Transaktionen gelten, bei denen Unternehmen sowohl einen Vermögenswert als auch eine Schuld bilanzieren. Die vorgeschlagenen Änderungen stellen vielmehr klar, dass latente Steuern auf solche Transaktionen anzusetzen sind.

Der Entwurf ist bis zum 14.11.2019 zur Stellungnahme offen.

(DRSC vom 17.07.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©valerybrozhinsky/fotolia.com


23.05.2025

100 Tage vor dem Data Act: Kaum ein Unternehmen ist vorbereitet

In gut 100 Tagen wird der EU Data Act verbindlich. Doch viele Unternehmen sind noch weit von der Umsetzung entfernt – mit weitreichenden Folgen.

weiterlesen
100 Tage vor dem Data Act: Kaum ein Unternehmen ist vorbereitet

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


23.05.2025

Betriebsratswahl: BAG urteilt zu Matrixstrukturen

Arbeitnehmer – auch solche mit funktionsübergreifenden Rollen – können in mehreren Betrieben wahlberechtigt sein, wenn sie dort tatsächlich eingebunden sind.

weiterlesen
Betriebsratswahl: BAG urteilt zu Matrixstrukturen

Meldung

©JürgenFälchle/fotolia.com


22.05.2025

Zollamt-Zuständigkeit nach Unternehmensverschmelzung geklärt

Wer Steuerentlastung nach dem Strom- oder Energiesteuergesetz beantragen will, sollte genau wissen, welches Hauptzollamt zuständig ist.

weiterlesen
Zollamt-Zuständigkeit nach Unternehmensverschmelzung geklärt

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank