19.07.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Bilanzierung latenter Steuern

Beitrag mit Bild

©Piccolo/fotolia.com

Der International Accounting Standards Board (IASB) schlägt im Entwurf ED/2019/5 Änderungen bei der Bilanzierung latenter Steuern vor. Betroffen ist IAS 12, dessen Ziel die Regelung der Bilanzierung von Ertragsteuern ist.

Der IASB hat den Entwurf ED/2019/5 einer Standardänderung an IAS 12 Ertragsteuern hinsichtlich Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die sich aus einer einzigen Transaktion ergeben, veröffentlicht.

Ansatzbefreiung geplant

Die Änderungen stellen klar, wie Unternehmen latente Steuern auf Leasingverhältnisse und Stilllegungs- und Rückbauverpflichtungen bilanzieren sollen. Nach den vorgeschlagenen Änderungen soll eine Ansatzbefreiung nicht für derartige Transaktionen gelten, bei denen Unternehmen sowohl einen Vermögenswert als auch eine Schuld bilanzieren. Die vorgeschlagenen Änderungen stellen vielmehr klar, dass latente Steuern auf solche Transaktionen anzusetzen sind.

Der Entwurf ist bis zum 14.11.2019 zur Stellungnahme offen.

(DRSC vom 17.07.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©DOC RABE Media/fotolia.com


08.12.2025

Betriebliche Altersvorsorge: Bundestag beschließt Reformpaket

Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt Verbesserungen für die bAV, z.B. durch neue Teilnahmemöglichkeiten und mehr Flexibilität beim Arbeitgeberwechsel.

weiterlesen
Betriebliche Altersvorsorge: Bundestag beschließt Reformpaket

Meldung

nx123nx/123rf.com


05.12.2025

EU-Kommission legt Plan für zukunftssichere hochwertige Arbeitsplätze vor

Die EU-Kommission bereitet ein Gesetz für hochwertige Arbeitsplätze vor und bezieht Sozialpartner aktiv in die erste Konsultationsphase ein.

weiterlesen
EU-Kommission legt Plan für zukunftssichere hochwertige Arbeitsplätze vor

Meldung

©moovstock/123rf.com


05.12.2025

Russland-Sanktionen: Sparkasse durfte nicht die Auszahlung verweigern

Das OLG Frankfurt/M. stellt klar, dass nicht jede Zahlung aus Moskau unter die EU-Sanktionen fällt. Was zählt, ist der konkrete Einzelfall.

weiterlesen
Russland-Sanktionen: Sparkasse durfte nicht die Auszahlung verweigern

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank