19.07.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Bilanzierung latenter Steuern

Beitrag mit Bild

©Piccolo/fotolia.com

Der International Accounting Standards Board (IASB) schlägt im Entwurf ED/2019/5 Änderungen bei der Bilanzierung latenter Steuern vor. Betroffen ist IAS 12, dessen Ziel die Regelung der Bilanzierung von Ertragsteuern ist.

Der IASB hat den Entwurf ED/2019/5 einer Standardänderung an IAS 12 Ertragsteuern hinsichtlich Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die sich aus einer einzigen Transaktion ergeben, veröffentlicht.

Ansatzbefreiung geplant

Die Änderungen stellen klar, wie Unternehmen latente Steuern auf Leasingverhältnisse und Stilllegungs- und Rückbauverpflichtungen bilanzieren sollen. Nach den vorgeschlagenen Änderungen soll eine Ansatzbefreiung nicht für derartige Transaktionen gelten, bei denen Unternehmen sowohl einen Vermögenswert als auch eine Schuld bilanzieren. Die vorgeschlagenen Änderungen stellen vielmehr klar, dass latente Steuern auf solche Transaktionen anzusetzen sind.

Der Entwurf ist bis zum 14.11.2019 zur Stellungnahme offen.

(DRSC vom 17.07.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Michael Forchhammer


22.04.2026

Die Zinsschranke im Kontext von Private Equity Fonds

Die Zinsschranke gemäß § 4h EStG stellt ein zentrales Instrument des deutschen Ertragsteuerrechts zur Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen dar.

weiterlesen
Die Zinsschranke im Kontext von Private Equity Fonds

Meldung

© tashka2000/fotolia.com


22.04.2026

Kontobetrug: Banken verweigern oft die Erstattung

Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale verweigern Banken Betrugsopfern trotz gesetzlicher Rückerstattungspflicht häufig die Erstattung.

weiterlesen
Kontobetrug: Banken verweigern oft die Erstattung

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


22.04.2026

FG Münster zu Wandeldarlehen im Start-up

Fremdübliche Wandeldarlehen an Start-ups können trotz Ausfall steuerlich berücksichtigt werden, entschied das FG Münster.

weiterlesen
FG Münster zu Wandeldarlehen im Start-up
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht