• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände

27.07.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände

Beitrag mit Bild

Immaterielle Vermögensgegenstände sind essenzielle Erfolgsfaktoren in einer wissensbasierten Gesellschaft. Vor allem mittelständische Unternehmen stemmen einen Großteil der Innovationen.

Immaterielle Vermögensgegenstände gelten als die ewigen Sorgenkinder des Bilanzrechts, denn ihre Identifizierung und Bewertung sind mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Sie sind aber auch essenzielle Erfolgsfaktoren in einer wissensbasierten Gesellschaft

Die aus der Forschung und Entwicklung (F&E) erwachsenden Vermögensgegenstände sind für die Beurteilung von Unternehmen wichtig. Dennoch hat es bis zum BilMoG gedauert, bis sie in den handelsrechtlichen Abschluss Einzug hielten. Ziel des Gesetzgebers war eine Annäherung an die IFRS – dort gilt ein Ansatzgebot – und eine Verbesserung der Bilanzierung mittelständischer Unternehmen bezüglich ihrer F&E zu erreichen. Diese Angleichung erfolgte aber nicht vollumfänglich. Statt der in den full-IFRS normierten Pflicht, wurde ein Wahlrecht aufgenommen. Der speziell für mittelständische Unternehmen entwickelte IFRS for SMEs enthält demgegenüber sogar ein striktes Ansatzverbot.

Anforderungen einer mittelstandsgerechten Rechnungslegung

Obwohl alle drei Rechnungslegungssysteme den Anspruch der Eignung für mittelständische Unternehmen erheben, weicht die Bilanzierung voneinander ab. Daher stellt sich die Frage, wie eine mittelstandsgerechte Abbildung erfolgen sollte. Die Beantwortung dieser Frage geht  Dr. Stephan Rohleder in seinem Fachbeitrag „Die Bilanzierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens“ auf den Grund. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 22.07.2016, Heft 29, Seite 1645 – 1652 sowie online: DB1200655.


Weitere Meldungen


Meldung

©psdesign1/fotolia.com


16.09.2026

Euronext sieht Fortschritte bei Klima und Governance

Laut Euronext verbessern Unternehmen ihre ESG-Leistung, während vereinfachte EU-Regeln die Nachhaltigkeitsberichterstattung neu ausrichten.

weiterlesen
Euronext sieht Fortschritte bei Klima und Governance

Steuerboard

Stefan Skulesch


16.09.2026

Landwirtschaftliches Vermögen im Erbschaftsteuerrecht – Warum die tatsächliche Nutzung entscheidend ist

Die Landwirtschaft ist ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft und unserer Wirtschaft. Damit land- und forstwirtschaftliche Betriebe bei einem Generationenwechsel nicht durch die Erbschaftsteuer in ihrer Fortführung gefährdet werden, privilegiert der Gesetzgeber den Wirtschaftsteil des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens nach § 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG.

weiterlesen
Landwirtschaftliches Vermögen im Erbschaftsteuerrecht – Warum die tatsächliche Nutzung entscheidend ist

Meldung

©stockwerkfotodesign/123rf.com


16.09.2026

UWG-Novelle führt zu Rechtsunsicherheit bei Nachhaltigkeitsaussagen

Werden Nachhaltigkeitsinformationen als Auslöser von zivilrechtlichen Risiken wahrgenommen, gerät ihr eigentlicher Nutzen in den Hintergrund.

weiterlesen
UWG-Novelle führt zu Rechtsunsicherheit bei Nachhaltigkeitsaussagen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht