• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände

27.07.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände

Beitrag mit Bild

Immaterielle Vermögensgegenstände sind essenzielle Erfolgsfaktoren in einer wissensbasierten Gesellschaft. Vor allem mittelständische Unternehmen stemmen einen Großteil der Innovationen.

Immaterielle Vermögensgegenstände gelten als die ewigen Sorgenkinder des Bilanzrechts, denn ihre Identifizierung und Bewertung sind mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Sie sind aber auch essenzielle Erfolgsfaktoren in einer wissensbasierten Gesellschaft

Die aus der Forschung und Entwicklung (F&E) erwachsenden Vermögensgegenstände sind für die Beurteilung von Unternehmen wichtig. Dennoch hat es bis zum BilMoG gedauert, bis sie in den handelsrechtlichen Abschluss Einzug hielten. Ziel des Gesetzgebers war eine Annäherung an die IFRS – dort gilt ein Ansatzgebot – und eine Verbesserung der Bilanzierung mittelständischer Unternehmen bezüglich ihrer F&E zu erreichen. Diese Angleichung erfolgte aber nicht vollumfänglich. Statt der in den full-IFRS normierten Pflicht, wurde ein Wahlrecht aufgenommen. Der speziell für mittelständische Unternehmen entwickelte IFRS for SMEs enthält demgegenüber sogar ein striktes Ansatzverbot.

Anforderungen einer mittelstandsgerechten Rechnungslegung

Obwohl alle drei Rechnungslegungssysteme den Anspruch der Eignung für mittelständische Unternehmen erheben, weicht die Bilanzierung voneinander ab. Daher stellt sich die Frage, wie eine mittelstandsgerechte Abbildung erfolgen sollte. Die Beantwortung dieser Frage geht  Dr. Stephan Rohleder in seinem Fachbeitrag „Die Bilanzierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens“ auf den Grund. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 22.07.2016, Heft 29, Seite 1645 – 1652 sowie online: DB1200655.


Weitere Meldungen


Meldung

©Travis/fotolia.com


26.01.2026

Bitcoin: Zur Besteuerung von Einkünften aus Krypto-Lending

Das Finanzgericht Köln hat klargestellt, dass beim Krypto-Lending von Bitcoin keine Kapitalforderungen im Sinne des EStG vorliegen.

weiterlesen
Bitcoin: Zur Besteuerung von Einkünften aus Krypto-Lending

Meldung

© Bacho Foto/fotolia.com


26.01.2026

Schwellenwerte für die Befreiung von der Prüfungspflicht in Europa

Die EU hat die Schwellenwerte für die Prüfungspflicht angepasst, um der Inflation Rechnung zu tragen; viele Länder sind dieser Anhebung gefolgt.

weiterlesen
Schwellenwerte für die Befreiung von der Prüfungspflicht in Europa

Steuerboard

Vincent Walch


23.01.2026

Vorsicht bei Gelegenheitsgeschenken: FG Rheinland-Pfalz schränkt Steuerbefreiung ein

Mit Urteil vom 04.12.2025 (4 K 1564/24) hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein Geldgeschenk zu Ostern i.H.v. 20.000 € kein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG darstellt und somit nicht steuerbefreit ist.

weiterlesen
Vorsicht bei Gelegenheitsgeschenken: FG Rheinland-Pfalz schränkt Steuerbefreiung ein
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)