• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände

27.07.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände

Beitrag mit Bild

Immaterielle Vermögensgegenstände sind essenzielle Erfolgsfaktoren in einer wissensbasierten Gesellschaft. Vor allem mittelständische Unternehmen stemmen einen Großteil der Innovationen.

Immaterielle Vermögensgegenstände gelten als die ewigen Sorgenkinder des Bilanzrechts, denn ihre Identifizierung und Bewertung sind mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Sie sind aber auch essenzielle Erfolgsfaktoren in einer wissensbasierten Gesellschaft

Die aus der Forschung und Entwicklung (F&E) erwachsenden Vermögensgegenstände sind für die Beurteilung von Unternehmen wichtig. Dennoch hat es bis zum BilMoG gedauert, bis sie in den handelsrechtlichen Abschluss Einzug hielten. Ziel des Gesetzgebers war eine Annäherung an die IFRS – dort gilt ein Ansatzgebot – und eine Verbesserung der Bilanzierung mittelständischer Unternehmen bezüglich ihrer F&E zu erreichen. Diese Angleichung erfolgte aber nicht vollumfänglich. Statt der in den full-IFRS normierten Pflicht, wurde ein Wahlrecht aufgenommen. Der speziell für mittelständische Unternehmen entwickelte IFRS for SMEs enthält demgegenüber sogar ein striktes Ansatzverbot.

Anforderungen einer mittelstandsgerechten Rechnungslegung

Obwohl alle drei Rechnungslegungssysteme den Anspruch der Eignung für mittelständische Unternehmen erheben, weicht die Bilanzierung voneinander ab. Daher stellt sich die Frage, wie eine mittelstandsgerechte Abbildung erfolgen sollte. Die Beantwortung dieser Frage geht  Dr. Stephan Rohleder in seinem Fachbeitrag „Die Bilanzierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens“ auf den Grund. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 22.07.2016, Heft 29, Seite 1645 – 1652 sowie online: DB1200655.


Weitere Meldungen


Meldung

©vege/fotolia.com


11.07.2025

Gesetzentwurf zum elektronischen Widerrufsbutton

Der neue Gesetzentwurf bringt Verbraucherrechte ins digitale Zeitalter: Einfacher Widerruf, klarere Informationen und weniger Papierkram stehen im Mittelpunkt.

weiterlesen
Gesetzentwurf zum elektronischen Widerrufsbutton

Meldung

©stockwerkfotodesign/123rf.com


11.07.2025

62 % des Mittelstands berichten freiwillig über Nachhaltigkeit

Trotz regulatorischer Unsicherheiten und komplexer Anforderungen erkennen viele Mittelständler die Chancen von Nachhaltigkeit für Effizienz, Markenstärke und Risikoprävention.

weiterlesen
62 % des Mittelstands berichten freiwillig über Nachhaltigkeit

Meldung

©jeremiasmünch/fotolia.com


10.07.2025

BFH: Kein Einblick in Richtsatz-Grundlagen

Die der Richtsatzsammlung zugrunde liegenden Unterlagen bleiben laut BFH vertraulich. Ein Auskunftsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht nicht.

weiterlesen
BFH: Kein Einblick in Richtsatz-Grundlagen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank