• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände

27.07.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände

Beitrag mit Bild

Immaterielle Vermögensgegenstände sind essenzielle Erfolgsfaktoren in einer wissensbasierten Gesellschaft. Vor allem mittelständische Unternehmen stemmen einen Großteil der Innovationen.

Immaterielle Vermögensgegenstände gelten als die ewigen Sorgenkinder des Bilanzrechts, denn ihre Identifizierung und Bewertung sind mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Sie sind aber auch essenzielle Erfolgsfaktoren in einer wissensbasierten Gesellschaft

Die aus der Forschung und Entwicklung (F&E) erwachsenden Vermögensgegenstände sind für die Beurteilung von Unternehmen wichtig. Dennoch hat es bis zum BilMoG gedauert, bis sie in den handelsrechtlichen Abschluss Einzug hielten. Ziel des Gesetzgebers war eine Annäherung an die IFRS – dort gilt ein Ansatzgebot – und eine Verbesserung der Bilanzierung mittelständischer Unternehmen bezüglich ihrer F&E zu erreichen. Diese Angleichung erfolgte aber nicht vollumfänglich. Statt der in den full-IFRS normierten Pflicht, wurde ein Wahlrecht aufgenommen. Der speziell für mittelständische Unternehmen entwickelte IFRS for SMEs enthält demgegenüber sogar ein striktes Ansatzverbot.

Anforderungen einer mittelstandsgerechten Rechnungslegung

Obwohl alle drei Rechnungslegungssysteme den Anspruch der Eignung für mittelständische Unternehmen erheben, weicht die Bilanzierung voneinander ab. Daher stellt sich die Frage, wie eine mittelstandsgerechte Abbildung erfolgen sollte. Die Beantwortung dieser Frage geht  Dr. Stephan Rohleder in seinem Fachbeitrag „Die Bilanzierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens“ auf den Grund. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 22.07.2016, Heft 29, Seite 1645 – 1652 sowie online: DB1200655.


Weitere Meldungen


Meldung

©Olivier Le Moal / istockfoto.com


04.02.2025

Berichtspflichten: Unternehmen können CBAM-Anforderungen kaum erfüllen

Unternehmen müssen tatsächliche Emissionsdaten ihrer Lieferanten melden – rund drei Viertel sind dazu nicht oder nur teilweise in der Lage.

weiterlesen
Berichtspflichten: Unternehmen können CBAM-Anforderungen kaum erfüllen

Meldung

©Gina Sanders/fotolia.com


04.02.2025

Zulässigkeit von Betriebsversammlungen am Flughafen

Unternehmen müssen Betriebsversammlungen unter den festgelegten Bedingungen ermöglichen, während der Betriebsrat für eine geordnete Umsetzung verantwortlich ist.

weiterlesen
Zulässigkeit von Betriebsversammlungen am Flughafen

Steuerboard

Sebastian Löcherbach


04.02.2025

Die unentgeltliche Übertragung von Beteiligungen an Führungskräfte als Teil der Unternehmensnachfolge

Jedes Familienunternehmen kann auf Dauer nur durch Nachfolgen bestehen. Das gilt für Mitarbeiter, Produkte und auch für Gesellschafter. Während auf Gesellschafterebene traditionell die familieninterne Nachfolge im Vordergrund steht, gewinnt zunehmend auch die Einbindung langjähriger Führungskräfte an Bedeutung.

weiterlesen
Die unentgeltliche Übertragung von Beteiligungen an Führungskräfte als Teil der Unternehmensnachfolge

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank