Das DRSC hat den Entwurf einer DRSC Interpretation (IFRS) Nr. 1 Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS (E-DRSC Interpretation 1) zur Konsultation veröffentlicht.
Gegenstand dieses Interpretationsentwurfs ist die Bilanzierung von steuerlichen Nebenleistungen i.S.d. § 3 Abs. 4 AO, die sich auf tatsächliche Ertragsteuern i.S.d. IAS 12.5 beziehen (ertragsteuerliche Nebenleistungen), in einem Abschluss, der nach den IFRS aufgestellt wurde, wie sie in der EU anzuwenden sind.
Was enthält der Entwurf?
Im Entwurf werden die Anwendung von IAS 37 auf die steuerlichen Nebenleistungen i.S.d. § 3 Abs. 4 AO vorgeschlagen sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen für Ansatz, Bewertung und Ausweis steuerlicher Nebenleistungen aufgezeigt. Zudem wird klargestellt, dass eine bislang davon abweichende Handhabung durch ein Unternehmen keine fehlerhafte Anwendung der Standards, sondern einen Methodenwechsel nach IAS 8 darstellt.
Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 31.08.2018 schriftlich beim DRSC eingereicht werden (info@drsc.de). Den Entwurf der Interpretation finden Sie hier.
(DRSC vom 16.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)