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07.09.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Bilanzierung bei Kleinstkapitalgesellschaften

Beitrag mit Bild

Welche Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen ergeben sich aus § 158 Abs. 3 AktG für Kleinstkapitalgesellschaften hinsichtlich der Ergebnisverwendungsdarstellung?

In der Bilanzierungspraxis stellen sich für Kleinstkapitalgesellschaften in der Rechtsform einer AG regelmäßig Fragen, die sich auf die Wirkungsweise des § 158 Abs. 3 AktG im Zusammenhang mit der Ergebnisverwendungsdarstellung beziehen.

Kapitalgesellschaften in der Rechtsform der AG sind nach § 158 Abs. 1 AktG dazu verpflichtet, die Überleitung vom Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum Bilanzgewinn/Bilanzverlust des betreffenden Geschäftsjahrs entweder in der GuV oder im Anhang darzustellen. Kapitalgesellschaften lassen sich nach § 267 HGB anhand von drei Größenkriterien (Umsatz, Bilanzsumme, Arbeitnehmeranzahl) in drei verschiedene Größenklassen (kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften) einteilen. Eine vierte Größenklasse für Kapitalgesellschaften wurde am 09.12.2012 mit Einführung des Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetzes (MicroBilG) in Form der Kleinstkapitalgesellschaft i.S.d. § 267a HGB geschaffen.

Sonderregeln für Kleinstkapitalgesellschaften

Mit der jeweiligen Zuordnung einer Kapitalgesellschaft zu einer der vier Größenklassen sind jeweils unterschiedliche Aufstellungs- und/oder Offenlegungspflichten verbunden. Kleinstkapitalgesellschaften können  von der Pflicht befreit werden, die Ergebnisverwendungsrechnung nach § 158 Abs. 1 AktG entweder in der GuV oder im Anhang darstellen zu müssen. In diesem Zusammenhang stellen sich in der Praxis bei den gesetzlichen Vertretern von Kleinstkapitalgesellschaften regelmäßig (Anwendungs-)Fragen, die sich auf die Wirkungsweise des § 158 Abs. 3 AktG im Hinblick auf die von ihnen zu beachtenden Rechnungslegungs- und/oder Offenlegungspflichten beziehen.

Bilanzierungspraxis leicht gemacht

Ob und wie Kleinstkapitalgesellschaften in der Rechtsform einer AG die ergänzenden Vorschriften zur Ergebnisverwendung und somit die grundsätzliche Erstellung einer Überleitung von Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag hin zum Bilanzgewinn/Bilanzverlust an sich zu beachten haben, erklären WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner und Malte Kähler in ihrem Fachbeitrag „Ergebnisverwendungsdarstellung für Kleinstkapitalgesellschaften in der Rechtsform einer AG“. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 02.09.2016, Heft 35, Seite 2005 – 2008 sowie online unter DB1208853.


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