• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Bewertung von Rückstellungen für rückgedeckte Altersversorgungsverpflichtungen

08.07.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Bewertung von Rückstellungen für rückgedeckte Altersversorgungsverpflichtungen

Der IDW Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) den IDW Rechnungslegungshinweis: Handelsrechtliche Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus rückgedeckten Direktzusagen (IDW RH FAB 1.021) verabschiedet.

Beitrag mit Bild

©stadtratte/fotolia.com

Eine Möglichkeit, Leistungen aus einer Altersversorgungszusage zu finanzieren, besteht im Abschluss von sog. Rückdeckungsversicherungen. Eine jeweils isolierte Bewertung des Rückdeckungsversicherungsanspruchs und der Pensionsrückstellung in der Handelsbilanz kann zur Folge haben, dass die beiden Wertansätze wesentlich auseinanderfallen. Dies gilt selbst dann, wenn die aus der Rückdeckungsversicherung erfolgenden Zahlungen (nahezu) deckungsgleich mit den Zahlungen an den Versorgungsberechtigten sind.

Altersversorgungsverpflichtungen unter der Lupe

Mit dem IDW RH FAB 1.021 hat das IDW vor diesem Hintergrund detaillierte Hilfestellungen für die handelsrechtliche Bewertung von rückgedeckten Direktzusagen erarbeitet. Darin sind die in der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen (IDW RS HFA 30 n.F.) diesbezüglich angelegten Grundsätze einer „kongruenten“ Bewertung präzisiert und auf die relevanten Praxisfälle bezogen.

Zum Anwendungszeitpunkt des IDW RH FAB 1.021

Da eine Anwendung des IDW RH FAB 1.021 bei einigen Unternehmen möglicherweise prozessuale Anpassungen – beispielsweise in Form geänderter Anforderungen an Pensionsgutachten – bedingt, wird eine Nichtanwendung des IDW Rechnungslegungshinweises bei der Aufstellung von Abschlüssen für Zeiträume, die vor dem 31.12.2022 enden, nach Auffassung des FAB durch den Abschlussprüfer nicht zu beanstanden sein (vgl. die Berichterstattung über die 264. Sitzung des FAB im Mitgliederbereich der IDW Website).


IDW vom 06.07.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©HNFOTO/fotolia.com


09.05.2025

Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Das BAG-Urteil zeigt: Selbst scheinbar harmlose Datenweitergaben im Konzern können DSGVO-widrig sein, wenn sie über das Vereinbarte hinausgehen.

weiterlesen
Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


09.05.2025

Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Das VSME-Projekt zeigt, wie regulatorische Anforderungen für KMU praxistauglich gestaltet werden können – sofern Klarheit, Unterstützung und digitale Vereinfachungen Hand in Hand gehen.

weiterlesen
Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


08.05.2025

Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Ein Kfz-Meistertitel allein begründet keine freiberufliche ingenieurähnliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes, so der BFH.

weiterlesen
Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank