• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Bewertung von Rückstellungen für rückgedeckte Altersversorgungsverpflichtungen

08.07.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Bewertung von Rückstellungen für rückgedeckte Altersversorgungsverpflichtungen

Der IDW Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) den IDW Rechnungslegungshinweis: Handelsrechtliche Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus rückgedeckten Direktzusagen (IDW RH FAB 1.021) verabschiedet.

Beitrag mit Bild

©stadtratte/fotolia.com

Eine Möglichkeit, Leistungen aus einer Altersversorgungszusage zu finanzieren, besteht im Abschluss von sog. Rückdeckungsversicherungen. Eine jeweils isolierte Bewertung des Rückdeckungsversicherungsanspruchs und der Pensionsrückstellung in der Handelsbilanz kann zur Folge haben, dass die beiden Wertansätze wesentlich auseinanderfallen. Dies gilt selbst dann, wenn die aus der Rückdeckungsversicherung erfolgenden Zahlungen (nahezu) deckungsgleich mit den Zahlungen an den Versorgungsberechtigten sind.

Altersversorgungsverpflichtungen unter der Lupe

Mit dem IDW RH FAB 1.021 hat das IDW vor diesem Hintergrund detaillierte Hilfestellungen für die handelsrechtliche Bewertung von rückgedeckten Direktzusagen erarbeitet. Darin sind die in der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen (IDW RS HFA 30 n.F.) diesbezüglich angelegten Grundsätze einer „kongruenten“ Bewertung präzisiert und auf die relevanten Praxisfälle bezogen.

Zum Anwendungszeitpunkt des IDW RH FAB 1.021

Da eine Anwendung des IDW RH FAB 1.021 bei einigen Unternehmen möglicherweise prozessuale Anpassungen – beispielsweise in Form geänderter Anforderungen an Pensionsgutachten – bedingt, wird eine Nichtanwendung des IDW Rechnungslegungshinweises bei der Aufstellung von Abschlüssen für Zeiträume, die vor dem 31.12.2022 enden, nach Auffassung des FAB durch den Abschlussprüfer nicht zu beanstanden sein (vgl. die Berichterstattung über die 264. Sitzung des FAB im Mitgliederbereich der IDW Website).


IDW vom 06.07.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


21.01.2026

20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk

Ein Ostergeschenk über 20.000 € wurde vom FG Rheinland-Pfalz nicht als übliches Gelegenheitsgeschenk anerkannt und deshalb als schenkungsteuerpflichtig eingestuft.

weiterlesen
20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


21.01.2026

Gehaltsbudgets in Deutschland bleiben stabil

Die Gehaltsbudgets deutscher Unternehmen bleiben für das Jahr 2026 weitgehend stabil. Im Durchschnitt planen Arbeitgeber Gehaltssteigerungen von 3,4 bis 3,5%.

weiterlesen
Gehaltsbudgets in Deutschland bleiben stabil

Rechtsboard

Saskia MacLaughlin


20.01.2026

Global Mobility – welches Arbeitsrecht ist anwendbar?

Im Rahmen der stetig fortschreitenden Globalisierung und des grenzüberschreitenden Einsatzes von Mitarbeitenden sollten Unternehmen die Frage nach dem anwendbaren Arbeitsrecht in jedem Einzelfall grundlegend prüfen und auch bei Änderung des Arbeitsortes erneut evaluieren.

weiterlesen
Global Mobility – welches Arbeitsrecht ist anwendbar?
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)