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13.12.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Bewertung von Kapitalanlagen nach § 341b HGB

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen an den Kapitalmärkten hat sich der Versicherungsfachausschuss (VFA) mit der handelsrechtlichen Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungsunternehmen nach § 341b HGB befasst.

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©Gina Sanders/fotolia.com

Der Versicherungsfachausschuss des IDW (VFA) hat anlässlich der gegenwärtigen vielschichtigen wirtschaftlichen Entwicklungen den Fachlichen Hinweis zur handelsrechtlichen Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungsunternehmen nach § 341b HGB um einige Aspekte ergänzt.

Hierbei wurden vor allem Ausführungen zur Bedeutung einer Liquiditätsplanung für den Nachweis der Fähigkeit der Daueranlage (vgl. Abschn. 2) und zur Bewertung von Kapitalanlagen in Grundstücken (vgl. Abschn. 6) aufgenommen.

Das Update des fachlichen Hinweises zur handelsrechtlichen Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungsunternehmen nach § 341b HGB (Fachlicher Hinweis) (08.12.2023) finden Sie hier.


IDW vom 12.12.2023 / RES JURA Redaktionsbüro

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