09.08.2019

Meldung, Steuerrecht

Zur Besteuerung von Optionsgeschäften

Beitrag mit Bild

©bluedesign/fotolia.com

Die Bundesregierung hält an ihrer Auffassung fest, Gewinne aus Optionsgeschäften zu besteuern, Verluste allerdings steuerlich nicht anzuerkennen.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seit 2012 in mehreren Urteilen bestätigt, dass durch die Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 ein Wechsel hin zu einer umfassenden Besteuerung von Vermögensänderungen stattgefunden hat. Alle Urteile des BFH enthalten die Grundaussage, dass nicht nur eine umfassende Besteuerung von Vermögenszuwächsen vorzunehmen ist. Auch im Falle von Vermögensminderungen ist eine Besteuerung vorzunehmen. In der Antwort der Bundesregierung (19/11387) auf eine Kleine Anfrage der FDP heißt es, bei Optionsgeschäften handele es sich um hochspekulative Geschäfte. Diese würden aufgrund der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs steuerlich günstiger behandelt, als dies im Unternehmensteuerreformgesetz 2008 bezweckt gewesen sei.

Ursprünglicher Gesetzeszweck wird wiederhergestellt

Mit einer Gesetzesänderung solle jetzt der ursprüngliche Gesetzeszweck wiederhergestellt werden, so die Bundesregierung. Wenn der Steuerpflichtige das hochspekulative Risiko eines Optionsgeschäfts eingehe und hieraus Wertzuwächse erzielt würden, seien diese der Einkommensbesteuerung zu unterwerfen. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass Kapitalerträge über Gestaltungen mit diesen Derivaten der Besteuerung entzogen werden könnten. Der Gesetzgeber sei allerdings beim Verfall einer Option nicht gezwungen, die Allgemeinheit mit den Kosten des Steuerpflichtigen für seine Risikogeschäfte zu belasten, wenn die Spekulation nicht aufgehe.

(Dt. Bundestag, hib vom 02.08.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht (C.F. Müller)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Benedikt Hohaus / Natalie Tafelski


22.06.2026

Erstmalige Stellungnahme der Finanzverwaltung zur Beurteilung von Anteilen mit einer negativen Liquidationspräferenz (sog. Hurdle-Shares)

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat in seiner Verfügung vom 28.05.2026 Stellung dazu genommen, wie Hurdle-Shares in der Regel steuerlich zu beurteilen sind und in welchen Gestaltungskonstellationen sie als Arbeitslohn zu qualifizieren sein können.

weiterlesen
Erstmalige Stellungnahme der Finanzverwaltung zur Beurteilung von Anteilen mit einer negativen Liquidationspräferenz (sog. Hurdle-Shares)

Meldung

©Butch/fotolia.com


22.06.2026

Sozialversicherung: Arbeitgeber trägt Risiko fehlender Dokumentation

Verletzt ein Arbeitgeber seine Aufzeichnungspflichten, darf die DRV die beitragspflichtigen Arbeitsentgelte schätzen.

weiterlesen
Sozialversicherung: Arbeitgeber trägt Risiko fehlender Dokumentation

Meldung

©GregBrave/fotolia.com


22.06.2026

DAX-Konzerne: Fortschritte bei der Frauen-Förderung

Der Frauenanteil in den obersten Führungsebenen der DAX-Konzerne ist gestiegen, dennoch bleiben Frauen im Top-Management deutlich unterrepräsentiert.

weiterlesen
DAX-Konzerne: Fortschritte bei der Frauen-Förderung
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht