09.08.2019

Meldung, Steuerrecht

Zur Besteuerung von Optionsgeschäften

Beitrag mit Bild

©bluedesign/fotolia.com

Die Bundesregierung hält an ihrer Auffassung fest, Gewinne aus Optionsgeschäften zu besteuern, Verluste allerdings steuerlich nicht anzuerkennen.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seit 2012 in mehreren Urteilen bestätigt, dass durch die Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 ein Wechsel hin zu einer umfassenden Besteuerung von Vermögensänderungen stattgefunden hat. Alle Urteile des BFH enthalten die Grundaussage, dass nicht nur eine umfassende Besteuerung von Vermögenszuwächsen vorzunehmen ist. Auch im Falle von Vermögensminderungen ist eine Besteuerung vorzunehmen. In der Antwort der Bundesregierung (19/11387) auf eine Kleine Anfrage der FDP heißt es, bei Optionsgeschäften handele es sich um hochspekulative Geschäfte. Diese würden aufgrund der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs steuerlich günstiger behandelt, als dies im Unternehmensteuerreformgesetz 2008 bezweckt gewesen sei.

Ursprünglicher Gesetzeszweck wird wiederhergestellt

Mit einer Gesetzesänderung solle jetzt der ursprüngliche Gesetzeszweck wiederhergestellt werden, so die Bundesregierung. Wenn der Steuerpflichtige das hochspekulative Risiko eines Optionsgeschäfts eingehe und hieraus Wertzuwächse erzielt würden, seien diese der Einkommensbesteuerung zu unterwerfen. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass Kapitalerträge über Gestaltungen mit diesen Derivaten der Besteuerung entzogen werden könnten. Der Gesetzgeber sei allerdings beim Verfall einer Option nicht gezwungen, die Allgemeinheit mit den Kosten des Steuerpflichtigen für seine Risikogeschäfte zu belasten, wenn die Spekulation nicht aufgehe.

(Dt. Bundestag, hib vom 02.08.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht (C.F. Müller)“


Weitere Meldungen


Steuerboad

Sarah Roßmann / Kim Socher


12.12.2025

Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland wurde eine stufenweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 15% auf 10% in den Jahren 2028 bis 2032 beschlossen.

weiterlesen
Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Meldung

©marteck/fotolia.com


12.12.2025

BGH stärkt Insolvenzverwalter im Wirecard-Komplex

Das Urteil des BGH schafft klare rechtliche Rahmenbedingungen für den Zugang von Insolvenzverwaltern zu prüfungsrelevanten Unterlagen.

weiterlesen
BGH stärkt Insolvenzverwalter im Wirecard-Komplex

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


12.12.2025

ISSB startet Standardsetzung zu naturbezogenen Risiken und Chancen

Der ISSB plant, bis zur COP17 der Konvention über die biologische Vielfalt im Oktober 2026 einen Entwurf für naturbezogene Offenlegungspflichten vorzulegen.

weiterlesen
ISSB startet Standardsetzung zu naturbezogenen Risiken und Chancen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank