Der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen einer Teilwertabschreibung und einem Schuldenerlass ist komplex. Erfolgt die Besteuerung entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit?
In wirtschaftlich immer schwierigeren Zeiten werden betriebswirtschaftlich kritische Situationen bei Unternehmen durch eine Übermaßbesteuerung teilweise verschärft. Wie erfolgt also die Besteuerung eines Schuldenerlasses? Ein aktueller Fachbeitrag von WP/StB Dipl.-Kfm. Dr. Sebastian Zerbe zeigt, dass die Ursache für den notwendigen und oft hart erkämpften Schuldenerlass bei der Besteuerung des Ertrags aus dem Erlass der Verbindlichkeiten i.d.R. keine Berücksichtigung findet und der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen zuvor erlittenem Verlust und späterem Gewinn im Rahmen der Besteuerung verloren geht.
Sie finden den Fachbeitrag in DER BETRIEB vom 11.12.2015, Heft 50, Seite 2893 ff. oder online unter Dokumentennummer DB1167085