14.12.2015

Meldung, Steuerrecht

Zur Besteuerung eines Schuldenerlasses

Beitrag mit Bild

Der Fachbeitrag diskutiert anhand eines einfachen, in der Realität aber häufig anzutreffenden Beispiels die Besteuerung eines Schuldenerlasses.

Der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen einer Teilwertabschreibung und einem Schuldenerlass ist komplex. Erfolgt die Besteuerung entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit?

In wirtschaftlich immer schwierigeren Zeiten werden betriebswirtschaftlich kritische Situationen bei Unternehmen durch eine Übermaßbesteuerung teilweise verschärft. Wie erfolgt also die Besteuerung eines Schuldenerlasses? Ein aktueller Fachbeitrag von WP/StB Dipl.-Kfm. Dr. Sebastian Zerbe zeigt, dass die Ursache für den notwendigen und oft hart erkämpften Schuldenerlass bei der Besteuerung des Ertrags aus dem Erlass der Verbindlichkeiten i.d.R. keine Berücksichtigung findet und der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen zuvor erlittenem Verlust und späterem Gewinn im Rahmen der Besteuerung verloren geht.

Sie finden den Fachbeitrag in DER BETRIEB vom 11.12.2015, Heft 50, Seite 2893 ff. oder online unter Dokumentennummer DB1167085


Weitere Meldungen


Steuerboard

Nina Matlok


02.09.2026

Keine gesonderte und einheitliche Feststellung bei der Ein-Personen-Vermögensverwaltungs-KG

Ist an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft im Ergebnis nur eine einzige Person vermögensmäßig beteiligt, stellt sich die Frage, ob für die von ihr erzielten Einkünfte überhaupt ein gesondertes und einheitliches Feststellungsverfahren durchzuführen ist.

weiterlesen
Keine gesonderte und einheitliche Feststellung bei der Ein-Personen-Vermögensverwaltungs-KG

Meldung

©jirsak/123rf.com


01.09.2026

EmpCo: Dr. Oetker stoppt Klimaneutralitäts-Werbung

Wer mit künftiger Klimaneutralität wirbt, muss gem. EmpCo konkrete, messbare und überprüfbare Maßnahmen zur Zielerreichung belegen.

weiterlesen
EmpCo: Dr. Oetker stoppt Klimaneutralitäts-Werbung

Meldung

© Calado/fotolia.com


01.09.2026

Fast jede fünfte Neueinstellung ist sachgrundlos befristet

Im Jahr 2025 waren rund 790.000 bzw. 18,5% aller sozialversicherungspflichtigen Neueinstellungen sachgrundlos befristet

weiterlesen
Fast jede fünfte Neueinstellung ist sachgrundlos befristet
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht