14.12.2015

Meldung, Steuerrecht

Zur Besteuerung eines Schuldenerlasses

Beitrag mit Bild

Der Fachbeitrag diskutiert anhand eines einfachen, in der Realität aber häufig anzutreffenden Beispiels die Besteuerung eines Schuldenerlasses.

Der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen einer Teilwertabschreibung und einem Schuldenerlass ist komplex. Erfolgt die Besteuerung entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit?

In wirtschaftlich immer schwierigeren Zeiten werden betriebswirtschaftlich kritische Situationen bei Unternehmen durch eine Übermaßbesteuerung teilweise verschärft. Wie erfolgt also die Besteuerung eines Schuldenerlasses? Ein aktueller Fachbeitrag von WP/StB Dipl.-Kfm. Dr. Sebastian Zerbe zeigt, dass die Ursache für den notwendigen und oft hart erkämpften Schuldenerlass bei der Besteuerung des Ertrags aus dem Erlass der Verbindlichkeiten i.d.R. keine Berücksichtigung findet und der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen zuvor erlittenem Verlust und späterem Gewinn im Rahmen der Besteuerung verloren geht.

Sie finden den Fachbeitrag in DER BETRIEB vom 11.12.2015, Heft 50, Seite 2893 ff. oder online unter Dokumentennummer DB1167085


Weitere Meldungen


Meldung

© Kara / fotolia.com


23.07.2026

Erneuerbare-Energien-Gesetz: Neue Prüfungsaufgabe für Wirtschaftsprüfer

Das EEG 2027 soll überhöhte Windkraftpachten begrenzen und deren Einhaltung durch Wirtschaftsprüfer absichern.

weiterlesen
Erneuerbare-Energien-Gesetz: Neue Prüfungsaufgabe für Wirtschaftsprüfer

Thomas Ubber


23.07.2026

Nationaler Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen – eine gute Mogelpackung!

Den Vorgaben der EU-Mindestlohn-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2041) entsprechend hat das Bundeskabinett am 22.07.2026 den „Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen“ verabschiedet.

weiterlesen
Nationaler Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen – eine gute Mogelpackung!

Meldung

©gguy/fotolia.com


23.07.2026

Cum-Ex-Fonds: Bank haftet nicht für Anlegerschäden

Kein Schadensersatz für die Anleger eines Luxemburger Fonds gegen eine Bank, dem eine verbotene Cum-Ex-Struktur zugrunde lag.

weiterlesen
Cum-Ex-Fonds: Bank haftet nicht für Anlegerschäden
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht