Für Rechtsanwälte, Patentanwälte sowie unter das Rechtsdienstleistungsgesetz fallende Berufe aus anderen EU-Staaten sollen die Modalitäten für ihre Berufsanerkennung in Deutschland an neue europäische Standards angepasst werden.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/9521) an den Bundestag geleitet, mit dem die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG bzw. 2013/55/EU) in nationales Recht umgesetzt werden soll. Diese Umsetzung hätte eigentlich bis zum 18. Januar 2016 erfolgen müssen. Mit dem Gesetz soll eine Reihe bestehender Gesetze und Verordnungen in zahlreichen Punkten verändert werden.
Weitere Neuregelungen vorgesehen
Daneben will die Bundesregierung bei dieser Gelegenheit auch einige weitere für notwendig erachtete Neuregelungen im Berufsrecht für Rechtsanwälte und Patentanwälte treffen, die unter anderem die Inhalte der Verzeichnisse der Rechtsanwalts- und Patentanwaltskammern, das besondere elektronische Anwaltspostfach, die Kenntnisse des Berufsrechts der Rechtsanwälte, die Mitgliedschaft der Syndikusanwälte in der Berufskammer, die Fortbildungspflicht der Rechts- und Patentanwälte, die Rüge, die Wahlen zum Vorstand der Berufskammern sowie die strafprozessuale Stellung an der Berufstätigkeit mitwirkender Personen betreffen.
(Deutscher Bundestag, hib 07.09.2016/Viola C. Didier)