12.09.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zur Berufsanerkennung von Juristen aus der EU

Beitrag mit Bild

Für Patentanwälte wird das bisherige Gesetz über die Eignungsprüfungfür die Zulassung zur Patentanwaltschaft aufgehoben und durch das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland ersetzt.

Für Rechtsanwälte, Patentanwälte sowie unter das Rechtsdienstleistungsgesetz fallende Berufe aus anderen EU-Staaten sollen die Modalitäten für ihre Berufsanerkennung in Deutschland an neue europäische Standards angepasst werden.

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/9521) an den Bundestag geleitet, mit dem die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG bzw. 2013/55/EU) in nationales Recht umgesetzt werden soll. Diese Umsetzung hätte eigentlich bis zum 18. Januar 2016 erfolgen müssen. Mit dem Gesetz soll eine Reihe bestehender Gesetze und Verordnungen in zahlreichen Punkten verändert werden.

Weitere Neuregelungen vorgesehen

Daneben will die Bundesregierung bei dieser Gelegenheit auch einige weitere für notwendig erachtete Neuregelungen im Berufsrecht für Rechtsanwälte und Patentanwälte treffen, die unter anderem die Inhalte der Verzeichnisse der Rechtsanwalts- und Patentanwaltskammern, das besondere elektronische Anwaltspostfach, die Kenntnisse des Berufsrechts der Rechtsanwälte, die Mitgliedschaft der Syndikusanwälte in der Berufskammer, die Fortbildungspflicht der Rechts- und Patentanwälte, die Rüge, die Wahlen zum Vorstand der Berufskammern sowie die strafprozessuale Stellung an der Berufstätigkeit mitwirkender Personen betreffen.

(Deutscher Bundestag, hib 07.09.2016/Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


26.05.2026

10 Jahre DS-GVO: Datenschutz verankert, aber jedes Jahr aufwendiger

Die DS-GVO hat den Datenschutz in Unternehmen deutlich gestärkt, sorgt aber zugleich für steigende Belastungen und praktische Hürden.

weiterlesen
10 Jahre DS-GVO: Datenschutz verankert, aber jedes Jahr aufwendiger

Meldung

© Coloures-pic/fotolia.com


26.05.2026

IFRS: DRSC Interpretation 5 verabschiedet

Die neue DRSC Interpretation 5 regelt, wie ertragsteuerliche Nebenleistungen nach IFRS zu bilanzieren und in der GuV auszuweisen sind.

weiterlesen
IFRS: DRSC Interpretation 5 verabschiedet

Meldung

©ChristArt/fotolia.com


22.05.2026

Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung

Kirchliche Arbeitgeber dürfen Kirchenzugehörigkeit verlangen, wenn sie für die konkrete Tätigkeit erforderlich ist, entschied das BAG.

weiterlesen
Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht