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13.06.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Behandlung des Einsatzes von IT in der Abschlussprüfung

Das IDW hat einen Prüfungshinweis zur Behandlung des Einsatzes von IT in der Abschlussprüfung veröffentlicht.

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©Bits and Splits/fotolia.com

ISA [DE] 315 (Revised 2019) hat das Vorgehen des Abschlussprüfers betreffend den IT-Einsatz erweitert, vor allem in den IKS-Komponenten „Informationssystem“ und „Kontrollaktivitäten“. Der neue IDW Prüfungshinweis gibt Empfehlungen, Hilfestellungen und praktische Hinweise.

Er erläutert,

  • wie der Abschlussprüfer sich das notwendige Verständnis über die Informationsverarbeitungstätigkeiten im Unternehmen verschafft,
  • in welchen Fällen IT-Anwendungen und sich aus dem IT-Einsatz ergebende Risiken zu identifizieren sind sowie
  • wann Angemessenheits- und ggf. Wirksamkeitsprüfungen von Kontrollen der Informationsverarbeitung und generellen IT-Kontrollen durchzuführen sind.

Der IDW Prüfungshinweis: Behandlung des Einsatzes von IT nach ISA [DE] 315 (Revised 2019) und ISA [DE] 330 (IDW PH 9.315DE.R2019.1 (04.2024)) ist im IDW Verlag als Print on Demand erhältlich: IDW PH 9.315DE.R2019.1 (04.2024).


IDW vom 12.06.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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