• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Behandlung des Einsatzes von IT in der Abschlussprüfung

13.06.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Behandlung des Einsatzes von IT in der Abschlussprüfung

Das IDW hat einen Prüfungshinweis zur Behandlung des Einsatzes von IT in der Abschlussprüfung veröffentlicht.

Beitrag mit Bild

©Bits and Splits/fotolia.com

ISA [DE] 315 (Revised 2019) hat das Vorgehen des Abschlussprüfers betreffend den IT-Einsatz erweitert, vor allem in den IKS-Komponenten „Informationssystem“ und „Kontrollaktivitäten“. Der neue IDW Prüfungshinweis gibt Empfehlungen, Hilfestellungen und praktische Hinweise.

Er erläutert,

  • wie der Abschlussprüfer sich das notwendige Verständnis über die Informationsverarbeitungstätigkeiten im Unternehmen verschafft,
  • in welchen Fällen IT-Anwendungen und sich aus dem IT-Einsatz ergebende Risiken zu identifizieren sind sowie
  • wann Angemessenheits- und ggf. Wirksamkeitsprüfungen von Kontrollen der Informationsverarbeitung und generellen IT-Kontrollen durchzuführen sind.

Der IDW Prüfungshinweis: Behandlung des Einsatzes von IT nach ISA [DE] 315 (Revised 2019) und ISA [DE] 330 (IDW PH 9.315DE.R2019.1 (04.2024)) ist im IDW Verlag als Print on Demand erhältlich: IDW PH 9.315DE.R2019.1 (04.2024).


IDW vom 12.06.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


05.10.2026

Nachzahlungszinsen bei Steuern werden erhöht

Mit dem JStG 2026 kommen auf Steuerpflichtige mehrere Änderungen zu. Besonders spürbar dürfte die Verdopplung der Nachzahlungszinsen sein.

weiterlesen
Nachzahlungszinsen bei Steuern werden erhöht

Meldung

©ManuelSchönfeld/fotolia.com


05.10.2026

Echtheit von Facebook-Beitrag im Arbeitsgerichtsprozess

Auch digitale Screenshots können zusammen mit Zeugenaussagen eine arbeitsrechtliche Pflichtverletzung überzeugend belegen.

weiterlesen
Echtheit von Facebook-Beitrag im Arbeitsgerichtsprozess

Meldung

©kebox/fotolia.com


02.10.2026

EuGH-Generalanwalt begrenzt Geschäftsführerhaftung bei Kartellbußen

Kartellbußgelder sollen nach Ansicht des Generalanwalts beim sanktionierten Unternehmen verbleiben und nicht weitergereicht werden.

weiterlesen
EuGH-Generalanwalt begrenzt Geschäftsführerhaftung bei Kartellbußen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht