• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Behandlung des Einsatzes von IT in der Abschlussprüfung

13.06.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Behandlung des Einsatzes von IT in der Abschlussprüfung

Das IDW hat einen Prüfungshinweis zur Behandlung des Einsatzes von IT in der Abschlussprüfung veröffentlicht.

Beitrag mit Bild

©Bits and Splits/fotolia.com

ISA [DE] 315 (Revised 2019) hat das Vorgehen des Abschlussprüfers betreffend den IT-Einsatz erweitert, vor allem in den IKS-Komponenten „Informationssystem“ und „Kontrollaktivitäten“. Der neue IDW Prüfungshinweis gibt Empfehlungen, Hilfestellungen und praktische Hinweise.

Er erläutert,

  • wie der Abschlussprüfer sich das notwendige Verständnis über die Informationsverarbeitungstätigkeiten im Unternehmen verschafft,
  • in welchen Fällen IT-Anwendungen und sich aus dem IT-Einsatz ergebende Risiken zu identifizieren sind sowie
  • wann Angemessenheits- und ggf. Wirksamkeitsprüfungen von Kontrollen der Informationsverarbeitung und generellen IT-Kontrollen durchzuführen sind.

Der IDW Prüfungshinweis: Behandlung des Einsatzes von IT nach ISA [DE] 315 (Revised 2019) und ISA [DE] 330 (IDW PH 9.315DE.R2019.1 (04.2024)) ist im IDW Verlag als Print on Demand erhältlich: IDW PH 9.315DE.R2019.1 (04.2024).


IDW vom 12.06.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©estations/fotolia.com


09.10.2026

Bundesrat will Privilegierung von E-Fahrzeugen bis 2035

Bis Ende 2035 sollen E-Fahrzeuge privilegiert bleiben, während zusätzliche Überprüfungen künftig entfallen werden.

weiterlesen
Bundesrat will Privilegierung von E-Fahrzeugen bis 2035

Meldung

©Eisenhans/fotolia.com


09.10.2026

EU-Geldwäschevorgaben: AMLA entschärft wichtige Pflichten

Die neuen EU-Geldwäschestandards bringen Unternehmen mehr Flexibilität und reduzieren bestimmte Prüf- und Dokumentationspflichten.

weiterlesen
EU-Geldwäschevorgaben: AMLA entschärft wichtige Pflichten

Steuerboard

Nicola Halmburger


08.10.2026

Erbfallkostenpauschale auch für Vermächtnisnehmer: BFH stärkt den einzigen inländischen Erwerber

Die Erbfallkostenpauschale nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG ist ein steuerlich relevanter, in der Beratung oft unterschätzter Abzugsposten. Ihre Bedeutung zeigt sich besonders, wenn der Erwerber keine Bestattungskosten getragen hat oder nur geringe Erwerbskosten nachweisen kann.

weiterlesen
Erbfallkostenpauschale auch für Vermächtnisnehmer: BFH stärkt den einzigen inländischen Erwerber
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht