• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Behandlung des Einsatzes von IT in der Abschlussprüfung

13.06.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Behandlung des Einsatzes von IT in der Abschlussprüfung

Das IDW hat einen Prüfungshinweis zur Behandlung des Einsatzes von IT in der Abschlussprüfung veröffentlicht.

Beitrag mit Bild

©Bits and Splits/fotolia.com

ISA [DE] 315 (Revised 2019) hat das Vorgehen des Abschlussprüfers betreffend den IT-Einsatz erweitert, vor allem in den IKS-Komponenten „Informationssystem“ und „Kontrollaktivitäten“. Der neue IDW Prüfungshinweis gibt Empfehlungen, Hilfestellungen und praktische Hinweise.

Er erläutert,

  • wie der Abschlussprüfer sich das notwendige Verständnis über die Informationsverarbeitungstätigkeiten im Unternehmen verschafft,
  • in welchen Fällen IT-Anwendungen und sich aus dem IT-Einsatz ergebende Risiken zu identifizieren sind sowie
  • wann Angemessenheits- und ggf. Wirksamkeitsprüfungen von Kontrollen der Informationsverarbeitung und generellen IT-Kontrollen durchzuführen sind.

Der IDW Prüfungshinweis: Behandlung des Einsatzes von IT nach ISA [DE] 315 (Revised 2019) und ISA [DE] 330 (IDW PH 9.315DE.R2019.1 (04.2024)) ist im IDW Verlag als Print on Demand erhältlich: IDW PH 9.315DE.R2019.1 (04.2024).


IDW vom 12.06.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©ChristArt/fotolia.com


22.05.2026

Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung

Kirchliche Arbeitgeber dürfen Kirchenzugehörigkeit verlangen, wenn sie für die konkrete Tätigkeit erforderlich ist, entschied das BAG.

weiterlesen
Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


22.05.2026

Anwaltskosten bei Erbstreit können die Erbschaftsteuer mindern

Anwaltskosten, die unmittelbar der Auflösung einer Erbengemeinschaft und der Verteilung des Nachlasses dienen, können bei der Erbschaftsteuer abgezogen werden.

weiterlesen
Anwaltskosten bei Erbstreit können die Erbschaftsteuer mindern

Meldung

©estations/fotolia.com


21.05.2026

E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen

Die Bundesregierung fördert seit Mai 2026 den Kauf oder das Leasing neuer E-Autos mit bis zu 6.000 €, abhängig von Fahrzeugart, Einkommen und Kinderzahl.

weiterlesen
E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht