• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Syndikusrechtsanwälte

12.11.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Syndikusrechtsanwälte

Beitrag mit Bild

©Thomas Reimer/fotolia.com

Syndikusrechtsanwälte können von der Rentenversicherungspflicht auch für Zeiten vor dem gesetzlichen Stichtag (01.04.2014) befreit werden, wenn für diese Zeiten einkommensbezogene Pflichtbeiträge an ein berufsständisches Versorgungswerk gezahlt wurden. Dies hat das SG Münster jetzt entschieden.

Im konkreten Fall hatte eine Juristin eines Dülmener Unternehmens – daneben auch selbstständig als Rechtsanwältin tätig – auf Befreiung von der Versicherungspflicht auch für den Zeitraum vor April 2014 geklagt, da in diesem Zeitraum Beiträge an das Versorgungswerk gezahlt wurden.

Erfolg vor dem Sozialgericht

Das Sozialgericht Münster hat der Klage mit Urteil vom 06.11.2018 (S 24 R 565/18) stattgegeben und die rückwirkende Befreiung von der Rentenversicherungspflicht insbesondere verfassungsrechtlich begründet. Würde diese weitergehende Befreiungsmöglichkeit verneint, würden alleine diejenigen Unternehmensjuristen profitieren, deren Arbeitgeber in der Vergangenheit nicht gesetzeskonform Beiträge an das Versorgungswerk statt zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hätten.

Tätigkeit unerheblich

Syndikusrechtsanwälte können also rückwirkend von Rentenversicherungspflicht befreit werden. Dabei ist es unerheblich, ob diese Beiträge für die eigentliche Tätigkeit als Syndikus oder aber für eine daneben ausgeübte selbstständige Tätigkeit als Rechtsanwalt geleistet wurden.

(SG Münster, PM vom 12.11.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


08.05.2025

Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Ein Kfz-Meistertitel allein begründet keine freiberufliche ingenieurähnliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes, so der BFH.

weiterlesen
Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


08.05.2025

BFH stärkt veranlassungsbezogene Gewinnermittlung

Der BFH klärt die Rolle des § 1 Abs. 5 AStG: Die Vorschrift ist keine eigenständige Gewinnermittlungsmethode, sondern eine reine Einkünftekorrekturvorschrift.

weiterlesen
BFH stärkt veranlassungsbezogene Gewinnermittlung

Meldung

© tashka2000/fotolia.com


07.05.2025

Kartellamtsunterlagen: BVerwG stärkt Informationsrechte

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil die Rechte geschädigter Unternehmen auf Informationszugang im Kartellrecht gestärkt.

weiterlesen
Kartellamtsunterlagen: BVerwG stärkt Informationsrechte

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank