• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge

02.07.2018

Meldung, Steuerrecht

Zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge

Beitrag mit Bild

©blende11.photo/fotolia.com

Das BMF hat sich in einem aktuellen BMF-Schreiben mit der Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Abs. 2 und 3 EStG beschäftigt. Dabei geht es vor allem um eine Ergänzung zum Ausweis des Gewinns aus Aktienveräußerungen.

Mit dem aktuellen Schreiben ergänzt das BMF das Schreiben vom 15.12.2017 (BStBl I 2018 S. 13). Dabei wird Randziffer 32 wird wie folgt neu gefasst:

„Der Gewinn aus Aktienveräußerungen im Sinne des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EStG ist gesondert auszuweisen; berechnet wird der positive Unterschiedsbetrag zwischen Aktiengewinnen und -verlusten. Die Beträge können nicht höher sein als die Höhe der Kapitalerträge. Im nachrichtlichen Teil der Steuerbescheinigung ist zusätzlich der Gewinn aus Aktienveräußerungen im Sinne des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EStG vor Verrechnung mit sonstigen Verlusten im Sinne des § 20 Absatz 2 EStG auszuweisen:“

Außerdem wird Randziffer 77 neu eingefügt:

„Die Änderungen der Randziffer 32 in der Fassung des BMF-Schreibens vom 27. Juni 2018 sind auf Kapitalerträge anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2018 zufließen.“

Das BMF-Schreiben vom 27.06.2018 finden Sie unter Dokumentennummer DB1274275. Das im BMF-Schreiben aufgezeigte Muster finden Sie hier.

(BMF vom 27.06.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©Marco2811/fotolia.com


19.12.2025

Irreführende Preiswerbung in Prospekten

Eine Preiswerbung mit prozentualen Ermäßigungen ist unzulässig, wenn sie sich auf die UVP statt auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage bezieht.

weiterlesen
Irreführende Preiswerbung in Prospekten

Meldung

©Bartolomiej Pietrzyk/123rf.com


19.12.2025

Kabinett beschließt weitere Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

Ohne die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes bestünde in den kommenden Monaten ein Risiko von erheblichem Personalabbau in von Kurzarbeit betroffenen Betrieben.

weiterlesen
Kabinett beschließt weitere Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


18.12.2025

Schadensersatz wegen Datenschutzverstößen einer Finanzbehörde

Der Bundesfinanzhof hat erstmals klargestellt, wann ein Schadensersatzanspruch wegen Datenschutzverstößen gegen ein Finanzamt zulässig ist.

weiterlesen
Schadensersatz wegen Datenschutzverstößen einer Finanzbehörde

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank