• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge

02.07.2018

Meldung, Steuerrecht

Zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge

Beitrag mit Bild

©blende11.photo/fotolia.com

Das BMF hat sich in einem aktuellen BMF-Schreiben mit der Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Abs. 2 und 3 EStG beschäftigt. Dabei geht es vor allem um eine Ergänzung zum Ausweis des Gewinns aus Aktienveräußerungen.

Mit dem aktuellen Schreiben ergänzt das BMF das Schreiben vom 15.12.2017 (BStBl I 2018 S. 13). Dabei wird Randziffer 32 wird wie folgt neu gefasst:

„Der Gewinn aus Aktienveräußerungen im Sinne des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EStG ist gesondert auszuweisen; berechnet wird der positive Unterschiedsbetrag zwischen Aktiengewinnen und -verlusten. Die Beträge können nicht höher sein als die Höhe der Kapitalerträge. Im nachrichtlichen Teil der Steuerbescheinigung ist zusätzlich der Gewinn aus Aktienveräußerungen im Sinne des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EStG vor Verrechnung mit sonstigen Verlusten im Sinne des § 20 Absatz 2 EStG auszuweisen:“

Außerdem wird Randziffer 77 neu eingefügt:

„Die Änderungen der Randziffer 32 in der Fassung des BMF-Schreibens vom 27. Juni 2018 sind auf Kapitalerträge anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2018 zufließen.“

Das BMF-Schreiben vom 27.06.2018 finden Sie unter Dokumentennummer DB1274275. Das im BMF-Schreiben aufgezeigte Muster finden Sie hier.

(BMF vom 27.06.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©vege/fotolia.com


08.09.2026

Gesetzentwurf: Alkoholsteuer steigt, KTF wird gekürzt

Höhere Alkoholsteuern, KTF-Umschichtungen und weitere Kürzungen sollen den Bundeshaushalt künftig deutlich entlasten.

weiterlesen
Gesetzentwurf: Alkoholsteuer steigt, KTF wird gekürzt

Meldung

Der Betrieb


08.09.2026

Wohnmobil ist kein steuerlicher Zweithaushalt

Wird ein Wohnmobil für Heimfahrten genutzt und damit zwischen Arbeits- und Wohnort bewegt, fehlt es an der erforderlichen Beständigkeit der doppelten Haushaltsführung.

weiterlesen
Wohnmobil ist kein steuerlicher Zweithaushalt

Meldung

©your123/fotolia.com


07.09.2026

Ransomware-Attacken: Jedes fünfte Unternehmen zahlt Lösegeld

Ransomware ist für Unternehmen längst kein Ausnahmefall mehr, sondern ein ernst zu nehmendes Geschäftsrisiko.

weiterlesen
Ransomware-Attacken: Jedes fünfte Unternehmen zahlt Lösegeld
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht