12.01.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Ausschreibung der Abschlussprüfung

Beitrag mit Bild

©Gina Sanders/fotolia.com

Das IDW hat das Positionspapier zur Ausschreibung der Abschlussprüfung aktualisiert. Darin werden u.a. Vorschläge zur praktischen Ausgestaltung des Auswahlverfahrens für Aufsichtsräte bzw. Prüfungsausschüsse und Abschlussprüfer gemacht.

Mit der EU-Reform der Abschlussprüfung änderte sich das Verfahren zur Auswahl des Abschlussprüfers eines Unternehmens von öffentlichem Interesse. Das IDW Positionspapier zur Ausschreibung der Abschlussprüfung setzt sich mit den neuen Anforderungen auseinander und macht Vorschläge zur praktischen Ausgestaltung des Auswahlverfahrens für Aufsichtsräte bzw. Prüfungsausschüsse und Abschlussprüfer.

Auswahlverfahren gilt auch für Versicherungen

Die zweite Auflage berücksichtigt aktuelle Entwicklungen zum Auswahlverfahren bei Versicherungsunternehmen. Nach Auffassung des Finanzausschusses des Bundestags gilt das nach Artikel 16 Abs. 3 der EU-Verordnung vorgeschriebene Auswahlverfahren auch für Versicherungen, wenn die Prüferbestellung nicht auf einer Anordnung der BaFin beruht.

Das IDW-Positionspapier finden Sie hier.

(IDW vom 12.01.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

Der Betrieb


01.08.2025

Ein-Personen-Haushalt: BFH kippt strenge Auslegung

Der BFH kippt eine bislang restriktive Auslegung der Finanzverwaltung und erweitert die Möglichkeiten des Werbungskostenabzugs bei doppelter Haushaltsführung.

weiterlesen
Ein-Personen-Haushalt: BFH kippt strenge Auslegung

Meldung

Der Betrieb


01.08.2025

EU-Kommission legt zur KMU-Entlastung den VSME vor

Der VSME bietet eine pragmatische Lösung für mehr Transparenz ohne Berichtspflicht. Er soll KMU entlasten und ihnen gleichzeitig den Zugang zu nachhaltiger Finanzierung erleichtern.

weiterlesen
EU-Kommission legt zur KMU-Entlastung den VSME vor

Meldung

©dekanaryas/fotolia.com


31.07.2025

BFH: Billigkeitsverfahren vor dem EuGH

Der BFH fragt den EuGH, ob der gute Glaube des Steuerpflichtigen schon im Steuerfestsetzungsverfahren geschützt werden muss und nicht erst später im Billigkeitsverfahren.

weiterlesen
BFH: Billigkeitsverfahren vor dem EuGH

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank