Das IDW hat das Positionspapier zur Ausschreibung der Abschlussprüfung aktualisiert. Darin werden u.a. Vorschläge zur praktischen Ausgestaltung des Auswahlverfahrens für Aufsichtsräte bzw. Prüfungsausschüsse und Abschlussprüfer gemacht.
Mit der EU-Reform der Abschlussprüfung änderte sich das Verfahren zur Auswahl des Abschlussprüfers eines Unternehmens von öffentlichem Interesse. Das IDW Positionspapier zur Ausschreibung der Abschlussprüfung setzt sich mit den neuen Anforderungen auseinander und macht Vorschläge zur praktischen Ausgestaltung des Auswahlverfahrens für Aufsichtsräte bzw. Prüfungsausschüsse und Abschlussprüfer.
Auswahlverfahren gilt auch für Versicherungen
Die zweite Auflage berücksichtigt aktuelle Entwicklungen zum Auswahlverfahren bei Versicherungsunternehmen. Nach Auffassung des Finanzausschusses des Bundestags gilt das nach Artikel 16 Abs. 3 der EU-Verordnung vorgeschriebene Auswahlverfahren auch für Versicherungen, wenn die Prüferbestellung nicht auf einer Anordnung der BaFin beruht.
Das IDW-Positionspapier finden Sie hier.
(IDW vom 12.01.2018 / Viola C. Didier)