• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Auslagerung von Teilen des Bestätigungsvermerks

01.03.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Auslagerung von Teilen des Bestätigungsvermerks

Beitrag mit Bild

©CrazyCloud/fotolia.com

Nach der neuen IDW PS 400er-Reihe muss der Bestätigungsvermerk detaillierte Ausführungen zur Verantwortung des Abschlussprüfers enthalten. Ein Teil dieser Ausführungen kann ausgelagert werden. Wie, erklärt das IDW.

Zur Auslagerung von Teilen des Bestätigungsvermerks ist es erforderlich, im Bestätigungsvermerk auf die IDW-Website unter Angabe der konkreten Webadresse zu verweisen, auf der die weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers hinterlegt ist.

Das IDW hat für weitere Abschlussprüfungen die Möglichkeit der Auslagerung geschaffen:

  1. Ergänzung der Variante 5: Prüfungen eines nach Rechnungslegungsgrundsätzen des HGB zur Ordnungsmäßigkeit aufgestellten Jahresabschlusses (bestehend aus Bilanz und GuV) einer
  • Kapitalgesellschaft, die unter zulässiger Inanspruchnahme von § 264 Abs. 3 HGB keinen Anhang und keinen Lagebericht aufstellt, und
  • Personenhandelsgesellschaft nach § 264a HGB, die unter zulässiger Inanspruchnahme von § 264b HGB keinen Anhang und keinen Lagebericht aufstellt.
  1. Neue Variante 7: Prüfungen eines nach §§ 242-256a und 264-288 HGB, d.h. nach Rechnungslegungsgrundsätzen zur sachgerechten Gesamtdarstellung aufgestellten Jahresabschlusses (bestehend aus Bilanz, GuV und Anhang) einer i.S.d. § 267 HGB
  • kleinen Kapitalgesellschaft oder
  • kleinen Personenhandelsgesellschaft nach § 264a HGB oder
  • mittelgroßen oder großen Kapitalgesellschaft, die unter zulässiger Inanspruchnahme von § 264 Abs. 3 HGB keinen Lagebericht aufstellt, oder
  • mittelgroßen oder großen Personenhandelsgesellschaft nach § 264a HGB, die unter zulässiger Inanspruchnahme von § 264b HGB keinen Lagebericht aufstellt.

Die auslagerungsfähigen Teile und die Webadressen sind hier verfügbar.

(IDW vom 27.02.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Stotax Rechnungswesen (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

©djedzura/123rf.com


29.05.2026

AGG: Falsche Anrede reicht nicht immer für eine Entschädigung

Eine falsche Anrede in einer Bewerbungsabsage kann heikel sein, vor allem, wenn Bewerbende ausdrücklich um eine geschlechtsneutrale Ansprache bitten.

weiterlesen
AGG: Falsche Anrede reicht nicht immer für eine Entschädigung

Meldung

©BachoFoto/fotolia.com


29.05.2026

Mehr Frauen an der DAX-Spitze

Frauen übernehmen zunehmend Spitzenpositionen in den Kontrollgremien, während auch internationale Führungserfahrung wichtiger wird.

weiterlesen
Mehr Frauen an der DAX-Spitze

Meldung

©Markus Mainka/fotolia.com


28.05.2026

Teilzeit auf Rekordniveau: Jede zweite Frau arbeitet reduziert

Zwar arbeiten Teilzeitkräfte heute mehr Stunden als früher, gleichzeitig bleibt Teilzeit vor allem bei Frauen und älteren Beschäftigten weit verbreitet.

weiterlesen
Teilzeit auf Rekordniveau: Jede zweite Frau arbeitet reduziert
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht