08.02.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Auslagerung beim Bestätigungsvermerk

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Nach der neuen IDW PS 400er-Reihe muss der Bestätigungsvermerk detaillierte Ausführungen zur Verantwortung des Abschlussprüfers enthalten. Ein Teil dieser Ausführungen kann ausgelagert werden.

Zur Auslagerung von Teilen des neuen Bestätigungsvermerks ist es erforderlich, im Bestätigungsvermerk auf die IDW Website unter Angabe der konkreten Webadresse zu verweisen, auf der die weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers hinterlegt ist. Die auslagerungsfähigen Teile und die Webadressen sind hier verfügbar.

(IDW vom 07.02.2018 / Viola C. Didier)


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