• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Ausgestaltung eines internen Hinweisgebersystems

16.03.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Ausgestaltung eines internen Hinweisgebersystems

Beitrag mit Bild

©Imillian/fotolia.com

In einem Praxishinweis zum neuen Berufsrecht informiert die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) über die Ausgestaltung eines internen Hinweisgebersystems („Whistleblowing“) in den Praxen von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern.

Bei Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern, die Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchführen, muss das interne Qualitätssicherungssystem Regelungen zu Verfahren vorsehen, die es den Mitarbeitern anonym und vertraulich ermöglichen, potenzielle oder tatsächliche Verstöße gegen die Verordnung (EU) Nr. 537/2014 oder gegen Berufspflichten innerhalb der Praxis an geeignete Stellen zu berichten.

Hinweisgebersystem für bessere Qualitätssicherung

Ein Hinweisgebersystem soll der Praxisleitung Informationen zu möglichen oder tatsächlichen Pflichtverstößen durch Angehörige der Praxis verschaffen. Auf etwaige Pflichtverstöße von Mandanten bezieht sich das System nicht; diese sind im Rahmen der Prüfung unmittelbar zu adressieren. Die Praxisleitung soll durch diese Informationen in die Lage versetzt werden, den Sachverhalt aufzuklären, auf einen festgestellten Pflichtverstoß angemessen zu reagieren und das Risiko von Wiederholungen zu vermindern. Das Hinweisgebersystem ergänzt damit die nach §§ 40, 51 Abs. 1 Nr. 11 BS WP/vBP zu treffenden Regelungen zum Umgang mit Beschwerden und Vorwürfen, indem es interne Hinweise erleichtert.

Hierzu gibt es nun der „Praxishinweis zum neuen Berufsrecht: Ausgestaltung eines internen Hinweisgebersystems (Whistleblowing)

(WPK vom 15.03.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

sdecoret/123rf.com


18.05.2026

Unternehmen haften für falsche KI-Auskünfte

Ein Chatbot soll Kunden helfen, Termine zu buchen und Fragen zu beantworten. Doch wenn die KI falsche Angaben macht, wird daraus schnell ein rechtliches Problem.

weiterlesen
Unternehmen haften für falsche KI-Auskünfte

Meldung

©momius/fotolia.com


18.05.2026

Unfall während eines Firmen-Fußballcups ist kein Arbeitsunfall

Ein Unfall bei einem betrieblich organisierten Fußballturnier ist kein Arbeitsunfall, wenn die Veranstaltung vor allem sportlich interessierte Beschäftigte anspricht.

weiterlesen
Unfall während eines Firmen-Fußballcups ist kein Arbeitsunfall

Meldung

©maho/fotolia.com


15.05.2026

Dienstwagen ohne Fahrtenbuch: Pauschale Kürzung bleibt zulässig

Ohne Fahrtenbuch können Fahrten zum eigenen Büro für Selbstständige steuerlich nachteilig werden, zeigt ein aktuelles BFH-Urteil.

weiterlesen
Dienstwagen ohne Fahrtenbuch: Pauschale Kürzung bleibt zulässig
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht