08.05.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zur Ausgestaltung der Gesellschafterliste

Beitrag mit Bild

©magele-picture/fotolia.com

Der Deutsche Notarverein  hat zur Verordnung über die Ausgestaltung der Gesellschafterliste Stellung genommen. Er sieht bei dem nun vorliegenden Entwurf der GesLV (GesLV-E) noch Nachbesserungsbedarf.

Der Deutsche Notarverein (DNotV) kritisiert in seiner aktuellen Stellungnahme unter anderem die Unübersichtlichkeit der Gesellschafterliste: Nach § 1 Abs. 4 GesLV-E dürfen die Geschäftsanteile in einer Bereinigungsliste nummeriert werden ohne Rücksicht auf die ansonsten zwingende Nummerierungskontinuität. Die Verordnungsbegründung geht davon aus, dass die Beurteilung, ob der Tatbestand einer „unübersichtlich“ nummerierten Gesellschafterliste vorliegt, im pflichtgemäßen Ermessen des Einreichenden liegt und daher – außer im Fall ganz grober offensichtlicher Verstöße – nicht der Prüfung des Registergerichts unterliegt.

Streitigkeiten sind vorprogrammiert

Die Erfahrungen in der Praxis zeigen jedoch, so der DNotV, dass die Register Gesellschafterlisten im Einzelfall durchaus intensiver prüfen, als dies vom Gesetzgeber beabsichtigt wurde. Sofern die Absicht des Verordnungsgebers nur in der Begründung zum Ausdruck kommt, sind die Registergerichte in der Praxis dazu geneigt, eine Prüfungskompetenz anzunehmen. Streitigkeiten, ob eine Unübersichtlichkeit bereits gegeben war oder nicht, sind vorprogrammiert und belasten unnötig Register und die betroffenen Gesellschaften.

Die gesamte Stellungnahme des DNotV finden Sie hier.

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherche zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Gesellschaftsrecht (ZAP)“

(DNotV, PM vom 04.05.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Podcast

FACHFRAGEN Podcast


11.10.2024

FACHFRAGEN Podcast: Ökonometrische Gutachten in Kartellschadensersatzprozessen

Kartellschadensersatzprozesse sind kaum denkbar ohne ökonometrische Sachverständigengutachten. Darüber sprechen wir mit Dr. Gerhard Klumpe und Dr. Johannes Paha.

weiterlesen
FACHFRAGEN Podcast: Ökonometrische Gutachten in Kartellschadensersatzprozessen

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


11.10.2024

Unzulässige Werbung für Desinfektionsmittel als „hautfreundlich“

Biozide wie Desinfektionsmittel sollen in der Werbung nicht verharmlost werden. Umstritten war allerdings, ob der Begriff „hautfreundlich“ unzulässig ist.

weiterlesen
Unzulässige Werbung für Desinfektionsmittel als „hautfreundlich“

Meldung

© forkART Photography/fotolia.com


11.10.2024

Kein Schaden, keine Schuld: Kündigung unwirksam

Die fristlose Kündigung eines Geschäftsführers wegen eigenmächtiger Honorarbeschlüsse wurde als unwirksam erklärt, da kein nachweisbarer Schaden vorlag.

weiterlesen
Kein Schaden, keine Schuld: Kündigung unwirksam

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank