08.05.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zur Ausgestaltung der Gesellschafterliste

Beitrag mit Bild

©magele-picture/fotolia.com

Der Deutsche Notarverein  hat zur Verordnung über die Ausgestaltung der Gesellschafterliste Stellung genommen. Er sieht bei dem nun vorliegenden Entwurf der GesLV (GesLV-E) noch Nachbesserungsbedarf.

Der Deutsche Notarverein (DNotV) kritisiert in seiner aktuellen Stellungnahme unter anderem die Unübersichtlichkeit der Gesellschafterliste: Nach § 1 Abs. 4 GesLV-E dürfen die Geschäftsanteile in einer Bereinigungsliste nummeriert werden ohne Rücksicht auf die ansonsten zwingende Nummerierungskontinuität. Die Verordnungsbegründung geht davon aus, dass die Beurteilung, ob der Tatbestand einer „unübersichtlich“ nummerierten Gesellschafterliste vorliegt, im pflichtgemäßen Ermessen des Einreichenden liegt und daher – außer im Fall ganz grober offensichtlicher Verstöße – nicht der Prüfung des Registergerichts unterliegt.

Streitigkeiten sind vorprogrammiert

Die Erfahrungen in der Praxis zeigen jedoch, so der DNotV, dass die Register Gesellschafterlisten im Einzelfall durchaus intensiver prüfen, als dies vom Gesetzgeber beabsichtigt wurde. Sofern die Absicht des Verordnungsgebers nur in der Begründung zum Ausdruck kommt, sind die Registergerichte in der Praxis dazu geneigt, eine Prüfungskompetenz anzunehmen. Streitigkeiten, ob eine Unübersichtlichkeit bereits gegeben war oder nicht, sind vorprogrammiert und belasten unnötig Register und die betroffenen Gesellschaften.

Die gesamte Stellungnahme des DNotV finden Sie hier.

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherche zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Gesellschaftsrecht (ZAP)“

(DNotV, PM vom 04.05.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com


27.02.2026

Krank nach Urlaubsablehnung: Verdachtskündigung gescheitert

Eine Verdachtskündigung erfordert eine tragfähige Tatsachengrundlage; selbst starke Indizien genügen nicht, wenn objektiv eine Erkrankung vorlag.

weiterlesen
Krank nach Urlaubsablehnung: Verdachtskündigung gescheitert

Meldung

©Bounlow-pic/fotolia.com


27.02.2026

IFRS-Taxonomie 2025 gilt auch für 2026 weiter

Für den Berichtszeitraum 2026 bleibt mangels inhaltlicher oder technischer Änderungen weiterhin die IFRS Accounting Taxonomy 2025 verbindlich anzuwenden.

weiterlesen
IFRS-Taxonomie 2025 gilt auch für 2026 weiter

Steuerboard

Sophia Kaim


26.02.2026

Der entgeltliche Nießbrauchsverzicht an vermieteten Immobilien als steuerbare Entschädigung

Die Ablösung eines Nießbrauchsrechts galt nach bisheriger Rechtsprechung des BFH und der bislang von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung als nicht steuerbare Vermögensumschichtung.

weiterlesen
Der entgeltliche Nießbrauchsverzicht an vermieteten Immobilien als steuerbare Entschädigung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)