08.05.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zur Ausgestaltung der Gesellschafterliste

Beitrag mit Bild

©magele-picture/fotolia.com

Der Deutsche Notarverein  hat zur Verordnung über die Ausgestaltung der Gesellschafterliste Stellung genommen. Er sieht bei dem nun vorliegenden Entwurf der GesLV (GesLV-E) noch Nachbesserungsbedarf.

Der Deutsche Notarverein (DNotV) kritisiert in seiner aktuellen Stellungnahme unter anderem die Unübersichtlichkeit der Gesellschafterliste: Nach § 1 Abs. 4 GesLV-E dürfen die Geschäftsanteile in einer Bereinigungsliste nummeriert werden ohne Rücksicht auf die ansonsten zwingende Nummerierungskontinuität. Die Verordnungsbegründung geht davon aus, dass die Beurteilung, ob der Tatbestand einer „unübersichtlich“ nummerierten Gesellschafterliste vorliegt, im pflichtgemäßen Ermessen des Einreichenden liegt und daher – außer im Fall ganz grober offensichtlicher Verstöße – nicht der Prüfung des Registergerichts unterliegt.

Streitigkeiten sind vorprogrammiert

Die Erfahrungen in der Praxis zeigen jedoch, so der DNotV, dass die Register Gesellschafterlisten im Einzelfall durchaus intensiver prüfen, als dies vom Gesetzgeber beabsichtigt wurde. Sofern die Absicht des Verordnungsgebers nur in der Begründung zum Ausdruck kommt, sind die Registergerichte in der Praxis dazu geneigt, eine Prüfungskompetenz anzunehmen. Streitigkeiten, ob eine Unübersichtlichkeit bereits gegeben war oder nicht, sind vorprogrammiert und belasten unnötig Register und die betroffenen Gesellschaften.

Die gesamte Stellungnahme des DNotV finden Sie hier.

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherche zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Gesellschaftsrecht (ZAP)“

(DNotV, PM vom 04.05.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

Serezniy/123rf.com


24.12.2025

Frohe Weihnachten!

Die Redaktion von DER BETRIEB wünscht Ihnen und Ihren Lieben frohe Weihnachten – eine Zeit voller Freude, Besinnlichkeit und harmonischer Stunden.

weiterlesen
Frohe Weihnachten!

Meldung

©stadtratte /fotolia.com


23.12.2025

Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung nach neuem Reisekostenrecht

Eine erste Tätigkeitsstätte im Sinne des Reisekostenrechts liegt nur dann vor, wenn der Arbeitgeber dies ausdrücklich und dauerhaft so festlegt.

weiterlesen
Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung nach neuem Reisekostenrecht

Meldung

©ra2studio/fotolia.com


23.12.2025

FAQ-Entwurf zu Zweifelsfragen bei der TaxonomieVO

Mit dem FAQ-Entwurf liefert die EU-Kommission erste Klarstellungen zur praktischen Anwendung der TaxonomieVO und der neuen Delegierten Verordnung.

weiterlesen
FAQ-Entwurf zu Zweifelsfragen bei der TaxonomieVO

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank