08.05.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zur Ausgestaltung der Gesellschafterliste

Beitrag mit Bild

©magele-picture/fotolia.com

Der Deutsche Notarverein  hat zur Verordnung über die Ausgestaltung der Gesellschafterliste Stellung genommen. Er sieht bei dem nun vorliegenden Entwurf der GesLV (GesLV-E) noch Nachbesserungsbedarf.

Der Deutsche Notarverein (DNotV) kritisiert in seiner aktuellen Stellungnahme unter anderem die Unübersichtlichkeit der Gesellschafterliste: Nach § 1 Abs. 4 GesLV-E dürfen die Geschäftsanteile in einer Bereinigungsliste nummeriert werden ohne Rücksicht auf die ansonsten zwingende Nummerierungskontinuität. Die Verordnungsbegründung geht davon aus, dass die Beurteilung, ob der Tatbestand einer „unübersichtlich“ nummerierten Gesellschafterliste vorliegt, im pflichtgemäßen Ermessen des Einreichenden liegt und daher – außer im Fall ganz grober offensichtlicher Verstöße – nicht der Prüfung des Registergerichts unterliegt.

Streitigkeiten sind vorprogrammiert

Die Erfahrungen in der Praxis zeigen jedoch, so der DNotV, dass die Register Gesellschafterlisten im Einzelfall durchaus intensiver prüfen, als dies vom Gesetzgeber beabsichtigt wurde. Sofern die Absicht des Verordnungsgebers nur in der Begründung zum Ausdruck kommt, sind die Registergerichte in der Praxis dazu geneigt, eine Prüfungskompetenz anzunehmen. Streitigkeiten, ob eine Unübersichtlichkeit bereits gegeben war oder nicht, sind vorprogrammiert und belasten unnötig Register und die betroffenen Gesellschaften.

Die gesamte Stellungnahme des DNotV finden Sie hier.

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherche zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Gesellschaftsrecht (ZAP)“

(DNotV, PM vom 04.05.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Raphael Baumgartner / Cindy Slominska


09.12.2025

BFH zweifelt an der Europarechtskonformität des § 20 Abs. 2 AStG

Die jüngste Vorlage des BFH zu § 20 Abs. 2 AStG lenkt den Blick erneut auf die Frage, ob der zwingende Methodenwechsel ohne jede Entlastungsmöglichkeit mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar ist.

weiterlesen
BFH zweifelt an der Europarechtskonformität des § 20 Abs. 2 AStG

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


09.12.2025

Einigung auf Omnibus-I-Paket: Weniger Bürokratie bei Nachhaltigkeitsregeln

Die EU macht ernst mit dem Bürokratieabbau: Parlament und Mitgliedstaaten haben sich auf eine deutliche Verschlankung der Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten geeinigt.

weiterlesen
Einigung auf Omnibus-I-Paket: Weniger Bürokratie bei Nachhaltigkeitsregeln

Meldung

©GrafKoks/fotolia.com


09.12.2025

Grundsteuer: Ohne Mitwirkung kein Erfolg

Eigentümer müssen bei Einwänden gegen Grundsteuerbescheide aktiv mitwirken. Pauschale Verfassungsbedenken reichen nicht aus.

weiterlesen
Grundsteuer: Ohne Mitwirkung kein Erfolg

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank