• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Aufhebung eines Unternehmensvertrags mit einer abhängigen GmbH

04.08.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zur Aufhebung eines Unternehmensvertrags mit einer abhängigen GmbH

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Entsprechend § 296 Abs. 1 Satz 1 AktG kann ein Unternehmensvertrag mit einer abhängigen GmbH nur zum Ende des Geschäftsjahrs oder des sonst vertraglich bestimmten Abrechnungszeitraums aufgehoben werden. Dies hat der BGH mit Urteil vom 16.06.2015 (Az. II ZR 384/13).

Der Schutzzweck von § 296 Abs. 1 Satz 1 AktG trifft laut BGH auf eine GmbH in gleicher Weise wie auf eine AG zu. Die Beschränkung der Vertragsaufhebung auf das Ende des Geschäftsjahrs oder des sonst vertraglich bestimmten Abrechnungszeitraums ist im Interesse der Rechtssicherheit und -klarheit bestimmt worden. Dass in anderen Fällen einer unterjährigen Vertragsbeendigung etwa durch Insolvenz oder Kündigung eine Stichtagsbilanz für die Berechnung der Ansprüche der Gesellschafter und zum Schutz der Gläubiger genügt, steht dem nicht entgegen. In diesen Fällen überwiegt nämlich das Interesse an einer unterjährigen Beendigung des Unternehmensvertrags, sodass die damit verbundenen Nachteile hinzunehmen sind.

Weitere Informationen

Einzelheiten zum BGH-Urteil finden Sie in DER BETRIEB online unter Dokumentennummer DB0840281.

(BGH / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©ChristArt/fotolia.com


22.05.2026

Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung

Kirchliche Arbeitgeber dürfen Kirchenzugehörigkeit verlangen, wenn sie für die konkrete Tätigkeit erforderlich ist, entschied das BAG.

weiterlesen
Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


22.05.2026

Anwaltskosten bei Erbstreit können die Erbschaftsteuer mindern

Anwaltskosten, die unmittelbar der Auflösung einer Erbengemeinschaft und der Verteilung des Nachlasses dienen, können bei der Erbschaftsteuer abgezogen werden.

weiterlesen
Anwaltskosten bei Erbstreit können die Erbschaftsteuer mindern

Meldung

©estations/fotolia.com


21.05.2026

E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen

Die Bundesregierung fördert seit Mai 2026 den Kauf oder das Leasing neuer E-Autos mit bis zu 6.000 €, abhängig von Fahrzeugart, Einkommen und Kinderzahl.

weiterlesen
E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht