• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Aufhebung eines Unternehmensvertrags mit einer abhängigen GmbH

04.08.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zur Aufhebung eines Unternehmensvertrags mit einer abhängigen GmbH

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Entsprechend § 296 Abs. 1 Satz 1 AktG kann ein Unternehmensvertrag mit einer abhängigen GmbH nur zum Ende des Geschäftsjahrs oder des sonst vertraglich bestimmten Abrechnungszeitraums aufgehoben werden. Dies hat der BGH mit Urteil vom 16.06.2015 (Az. II ZR 384/13).

Der Schutzzweck von § 296 Abs. 1 Satz 1 AktG trifft laut BGH auf eine GmbH in gleicher Weise wie auf eine AG zu. Die Beschränkung der Vertragsaufhebung auf das Ende des Geschäftsjahrs oder des sonst vertraglich bestimmten Abrechnungszeitraums ist im Interesse der Rechtssicherheit und -klarheit bestimmt worden. Dass in anderen Fällen einer unterjährigen Vertragsbeendigung etwa durch Insolvenz oder Kündigung eine Stichtagsbilanz für die Berechnung der Ansprüche der Gesellschafter und zum Schutz der Gläubiger genügt, steht dem nicht entgegen. In diesen Fällen überwiegt nämlich das Interesse an einer unterjährigen Beendigung des Unternehmensvertrags, sodass die damit verbundenen Nachteile hinzunehmen sind.

Weitere Informationen

Einzelheiten zum BGH-Urteil finden Sie in DER BETRIEB online unter Dokumentennummer DB0840281.

(BGH / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


05.08.2026

Wenig Zuspruch für Teilkrankschreibung

Die Teilkrankschreibung verspricht Flexibilität, stößt in vielen Unternehmen aber auf erhebliche praktische Bedenken.

weiterlesen
Wenig Zuspruch für Teilkrankschreibung

Meldung

©stadtratte /fotolia.com


04.08.2026

Finanzgericht lehnt Abzug von Pflegefahrten ab

Pflegefahrten zu Angehörigen sind steuerlich nicht automatisch als außergewöhnliche Belastungen abziehbar.

weiterlesen
Finanzgericht lehnt Abzug von Pflegefahrten ab

Meldung

©bluedesign/fotolia.com


04.08.2026

Ausbildungsvergütungen steigen deutlich

Viele Ausbildungsbetriebe erhöhen ihre Ausbildungsvergütungen und stärken damit gezielt die Attraktivität beruflicher Ausbildung.

weiterlesen
Ausbildungsvergütungen steigen deutlich
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht