• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Anwendung des HGB-Abzinsungssatzes auf Pensionsrückstellungen

28.09.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Anwendung des HGB-Abzinsungssatzes auf Pensionsrückstellungen

Beitrag mit Bild

Trotz der Ausdehnung des Durchschnittszinszeitraums werden weiterhin Belastungen aus Altersversorgungszusagen entstehen.

Der Abzinsungssatz für Rückstellungen von Altersversorgungsverpflichtungen wurde im März 2016 erhöht. In der Praxis wirft die gesetzliche Neuregelung Fragen in Bezug auf den Anwendungsbereich und die betroffenen Verpflichtungen auf.

Durch das im März 2016 in Kraft getretene „Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften“ wurde der Rechnungszins zur Ermittlung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen modifiziert: Der Durchschnittszeitraum, der für die Höhe dieses Rechnungszinses maßgebend ist, wurde von 7 auf 10 Jahre verlängert. Damit sind ein höherer Rechnungszins und niedrigere Pensionsrückstellungen verbunden.

Ausschüttungssperre und Informationspflicht

Allerdings wird diese Neuregelung durch eine Ausschüttungssperre und eine Informationspflicht im Anhang oder unter der Bilanz begleitet. Hierfür ist der Differenzbetrag zwischen den Rückstellungen bewertet mit dem 10- und dem 7-Jahres-Durchschnittszins zu ermitteln. Der Fachbeitrag „Offene Fragen zur Anwendung des HGB-Abzinsungssatzes auf Pensionsrückstellungen und dessen Auswirkungen auf Unternehmensgewinne und –ausschüttungen“ von Dipl.-Kfm. Dr. Michael Thaut geht auf offene Fragestellungen zum Anwendungsbereich dieser Neuregelung ein und zeigt, mit welchen Belastungen Unternehmen aufgrund von zinsbedingten Rückstellungszuführungen trotzdem rechnen müssen. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 23.09.2016, Heft 38, Seite 2185 – 2191 sowie online unter DB1215124.


Weitere Meldungen


Meldung

©momius/fotolia.com


17.12.2025

Neues BMF-Schreiben zur E-Rechnung

Mit seinem zweiten Schreiben zur E-Rechnung bringt das Bundesfinanzministerium Licht ins Dunkel – doch nicht ohne neue Herausforderungen.

weiterlesen
Neues BMF-Schreiben zur E-Rechnung

Meldung

©BachoFoto/fotolia.com


17.12.2025

Gender Pay Gap 2025 unverändert bei 16%

Frauen verdienten im Jahr 2025 durchschnittlich 16% weniger pro Stunde als Männer, selbst bei vergleichbarer Tätigkeit und Qualifikation blieb eine bereinigte Lücke von 6% bestehen.

weiterlesen
Gender Pay Gap 2025 unverändert bei 16%

Meldung

©everythingpossible/123rtf.com


16.12.2025

Nachhaltigkeit: EU verschlankt Berichtspflichten

Am 16.12.2025 nahm das EU-Parlament die Einigung mit den EU-Staaten zu aktualisierten Vorschriften für Nachhaltigkeitsberichte und die Sorgfaltspflicht für Unternehmen an.

weiterlesen
Nachhaltigkeit: EU verschlankt Berichtspflichten

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank