• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Anwendung des Bankenprivilegs nach § 19 GewStDV

15.08.2022

Meldung, Steuerrecht

Zur Anwendung des Bankenprivilegs nach § 19 GewStDV

Bei Anwendung des Bankenprivilegs steht es der Zuordnung einer Darlehensforderung zu den Aktiva aus Bankgeschäften entgegen, wenn der Darlehensnehmer Zins- oder Tilgungsleistungen nur dann zu erbringen hat, wenn er zuvor einen anderen Gläubiger vollständig und endgültig befriedigt hat.

Beitrag mit Bild

©fotomek/fotolia.com

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 28.06.2022 (4 K 4039/20) entschieden, dass es bei Anwendung des sog. Bankenprivilegs der Zuordnung einer Darlehensforderung zu den Aktiva aus Bankgeschäften i. S. d. § 19 Abs. 2 GewStDV entgegensteht, wenn der Darlehensnehmer an den Darlehensgeber Zins- oder Tilgungsleistungen nur dann zu erbringen hat, wenn er zuvor einen anderen Gläubiger vollständig und endgültig befriedigt hat.

Darum ging es im Streitfall

Die Klägerin war eine Kapitalgesellschaft, die als Teil einer Unternehmensgruppe Darlehen an andere Gruppenunternehmen ausreichte. Teilweise finanzierte sie sich aus Eigenkapital und teilweise dadurch, dass sie ihrerseits Darlehen bei Banken und anderen Gruppenunternehmen aufnahm. Eine Tochtergesellschaft der Klägerin nahm ein syndiziertes Bankdarlehen und zusätzlich ein Darlehen bei der Klägerin auf. Die Klägerin konnte nach einer auf Verlangen der Konsortialbanken in den Darlehensvertrag aufgenommenen Regelung von der Tochtergesellschaft keinerlei Zahlungen vereinnahmen, bevor die Konsortialbanken vollständig befriedigt waren.

Anwendungsbereich des Bankenprivilegs

In den Streitjahren 2009 und 2010 galt noch die alte Fassung von § 19 Abs. 1 GewStDV, welche Konzernfinanzierungsgesellschaften nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 KWG nicht aus dem Anwendungsbereich des Bankenprivilegs ausschloss.

Das Urteil des Finanzgerichts befasst sich u. a. auch mit den Fragen, ob die Anwendung des Bankenprivilegs einen bestimmten Mindestanteil von Fremdkapital an den gesamten zur Finanzierung der Darlehensvergabe verwendeten Mitteln erfordert, ob die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht der Zuordnung von Gesellschafterdarlehen zu den Aktiva aus Bankgeschäften entgegensteht und wie die vom Bundesfinanzhof aufgestellte Voraussetzung auszulegen ist, wonach es sich um ein im Wesentlichen am Geld- und Kreditverkehr und damit an den eigentlichen Bankgeschäften ausgerichtetes Unternehmen handeln muss.

 


FG Berlin-Brandenburg vom 09.08.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

tanaratgraphy/123rf.com


17.10.2025

Länder fordern beim Lieferkettengesetz noch größere Entlastung

Der Bundesrat spricht sich dafür aus, den Geltungsbereich der EU-Richtlinie (CSDDD) direkt in das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu übernehmen.

weiterlesen
Länder fordern beim Lieferkettengesetz noch größere Entlastung

Meldung

©Piccolo/fotolia.com


17.10.2025

Steueränderungsgesetz: Bundesrat warnt vor Steuerausfällen

In seiner Stellungnahme kritisiert der Bundesrat, dass erhebliche Steuerausfälle drohen. Es entstünden Mindereinnahmen von rund 11,2 Milliarden Euro.

weiterlesen
Steueränderungsgesetz: Bundesrat warnt vor Steuerausfällen

Rechtsboard

Alexander von Chrzanowski


17.10.2025

Urlaub vom Postfach

Auch in Deutschland wird der Herbst als Reisezeit immer beliebter. Gerade Beschäftigte ohne schulpflichtige Kinder nutzen die Zeit zwischen den Ferien für ihren Urlaub.

weiterlesen
Urlaub vom Postfach

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank