11.04.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Änderung des IAS 8

Beitrag mit Bild

©SBH/fotolia.com

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat den Entwurf „Änderungen von Rechnungslegungsmethoden“ zu IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler (ED/2018/1) veröffentlicht.

Die wesentliche Änderung betrifft die Erleichterung der retrospektiven Anwendung freiwilliger Änderungen der Rechnungslegungsmethoden, die sich aus sogenannten Agenda-Entscheidungen des IFRS Interpretations Committee ergeben.

Einbeziehung von Kosten-Nutzen-Überlegungen

Grundsätzlich erfolgten derartige Änderungen bislang mit Wirkung für die Vergangenheit, es sei denn, die Änderungen waren undurchführbar (impracticable). Künftig sollen bei Methodenänderungen, die durch Agenda-Entscheidungen des Interpretations Committee veranlasst sind, Kosten-Nutzen-Überlegungen einbezogen werden. Hierzu wird das IASB im neu gestalteten Anhang A entsprechende Hilfestellung geben. Sofern die Kosten für die Ermittlung den erwarteten Nutzen für den Abschlussadressaten übersteigen, brauchen derartige Änderungen künftig nicht mehr retrospektiv angewandt werden.

Hinsichtlich des Erstanwendungszeitpunkts enthält der Entwurf keine Angaben; der ED/2018/1 kann bis zum 27.07.2018 kommentiert werden.

(WPK vom 10.04.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Interview

Dr. Ines Marin, Carola Stark


04.07.2025

„Wenn Standardlösungen an Grenzen stoßen: Herausforderungen von Tochtergesellschaften bei der Umsetzung konzernweiter Compliance-Vorgaben“

Im Interview erklären Carola Stark und Dr. Ines Marin, warum zentrale Compliance-Vorgaben oft an lokalen Realitäten scheitern und welche praxisnahen Lösungen sich für Tochtergesellschaften bewährt haben.

weiterlesen
„Wenn Standardlösungen an Grenzen stoßen: Herausforderungen von Tochtergesellschaften bei der Umsetzung konzernweiter Compliance-Vorgaben“

Rechtsboard

Der Betrieb


04.07.2025

Betriebsratsamt schützt nicht vor Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses

Die Wahl in den Betriebsrat schützt befristet Beschäftigte nicht vor einer Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses wegen Befristung.

weiterlesen
Betriebsratsamt schützt nicht vor Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses

Meldung

©vege/fotolia.com


04.07.2025

Geopolitik und Risiken bilanzieren: IDW-Hinweis für Unternehmen

Der neue IDW-Hinweis bietet praxisnahe Orientierung für eine realitätsnahe, IFRS-konforme Darstellung der Risiken und finanziellen Lage.

weiterlesen
Geopolitik und Risiken bilanzieren: IDW-Hinweis für Unternehmen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank