Das International Accounting Standards Board (IASB) hat den Entwurf „Änderungen von Rechnungslegungsmethoden“ zu IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler (ED/2018/1) veröffentlicht.
Die wesentliche Änderung betrifft die Erleichterung der retrospektiven Anwendung freiwilliger Änderungen der Rechnungslegungsmethoden, die sich aus sogenannten Agenda-Entscheidungen des IFRS Interpretations Committee ergeben.
Einbeziehung von Kosten-Nutzen-Überlegungen
Grundsätzlich erfolgten derartige Änderungen bislang mit Wirkung für die Vergangenheit, es sei denn, die Änderungen waren undurchführbar (impracticable). Künftig sollen bei Methodenänderungen, die durch Agenda-Entscheidungen des Interpretations Committee veranlasst sind, Kosten-Nutzen-Überlegungen einbezogen werden. Hierzu wird das IASB im neu gestalteten Anhang A entsprechende Hilfestellung geben. Sofern die Kosten für die Ermittlung den erwarteten Nutzen für den Abschlussadressaten übersteigen, brauchen derartige Änderungen künftig nicht mehr retrospektiv angewandt werden.
Hinsichtlich des Erstanwendungszeitpunkts enthält der Entwurf keine Angaben; der ED/2018/1 kann bis zum 27.07.2018 kommentiert werden.
(WPK vom 10.04.2018 / Viola C. Didier)