11.04.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Änderung des IAS 8

Beitrag mit Bild

©SBH/fotolia.com

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat den Entwurf „Änderungen von Rechnungslegungsmethoden“ zu IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler (ED/2018/1) veröffentlicht.

Die wesentliche Änderung betrifft die Erleichterung der retrospektiven Anwendung freiwilliger Änderungen der Rechnungslegungsmethoden, die sich aus sogenannten Agenda-Entscheidungen des IFRS Interpretations Committee ergeben.

Einbeziehung von Kosten-Nutzen-Überlegungen

Grundsätzlich erfolgten derartige Änderungen bislang mit Wirkung für die Vergangenheit, es sei denn, die Änderungen waren undurchführbar (impracticable). Künftig sollen bei Methodenänderungen, die durch Agenda-Entscheidungen des Interpretations Committee veranlasst sind, Kosten-Nutzen-Überlegungen einbezogen werden. Hierzu wird das IASB im neu gestalteten Anhang A entsprechende Hilfestellung geben. Sofern die Kosten für die Ermittlung den erwarteten Nutzen für den Abschlussadressaten übersteigen, brauchen derartige Änderungen künftig nicht mehr retrospektiv angewandt werden.

Hinsichtlich des Erstanwendungszeitpunkts enthält der Entwurf keine Angaben; der ED/2018/1 kann bis zum 27.07.2018 kommentiert werden.

(WPK vom 10.04.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

tashka2000/123rf.com


14.09.2026

BFH bestätigt Steuerpflicht der Energiepreispauschale

Die Energiepreispauschale durfte bei Arbeitnehmern abhängig vom persönlichen Steuersatz besteuert werden.

weiterlesen
BFH bestätigt Steuerpflicht der Energiepreispauschale

Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


14.09.2026

Diskriminierung bei Bewerbung: Schadensersatz nicht unbegrenzt

Eine neue, dauerhaft ausgeübte Beschäftigung kann den Anspruch auf weiteren Verdienstausfallschaden nach Diskriminierung beenden.

weiterlesen
Diskriminierung bei Bewerbung: Schadensersatz nicht unbegrenzt

Meldung

©Maksim Kabakou/fotolia.com


14.09.2026

Inklusion zahlt sich für Unternehmen aus

Inklusive Arbeitsmodelle können Vielfalt fördern und zugleich Umsatz, Beschäftigung und Innovationskraft von Unternehmen stärken.

weiterlesen
Inklusion zahlt sich für Unternehmen aus
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht