11.04.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Änderung des IAS 8

Beitrag mit Bild

©SBH/fotolia.com

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat den Entwurf „Änderungen von Rechnungslegungsmethoden“ zu IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler (ED/2018/1) veröffentlicht.

Die wesentliche Änderung betrifft die Erleichterung der retrospektiven Anwendung freiwilliger Änderungen der Rechnungslegungsmethoden, die sich aus sogenannten Agenda-Entscheidungen des IFRS Interpretations Committee ergeben.

Einbeziehung von Kosten-Nutzen-Überlegungen

Grundsätzlich erfolgten derartige Änderungen bislang mit Wirkung für die Vergangenheit, es sei denn, die Änderungen waren undurchführbar (impracticable). Künftig sollen bei Methodenänderungen, die durch Agenda-Entscheidungen des Interpretations Committee veranlasst sind, Kosten-Nutzen-Überlegungen einbezogen werden. Hierzu wird das IASB im neu gestalteten Anhang A entsprechende Hilfestellung geben. Sofern die Kosten für die Ermittlung den erwarteten Nutzen für den Abschlussadressaten übersteigen, brauchen derartige Änderungen künftig nicht mehr retrospektiv angewandt werden.

Hinsichtlich des Erstanwendungszeitpunkts enthält der Entwurf keine Angaben; der ED/2018/1 kann bis zum 27.07.2018 kommentiert werden.

(WPK vom 10.04.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


26.02.2026

Omnibus I beschlossen: EU lockert Nachhaltigkeitspflichten

Die EU verschlankt mit Omnibus I die Nachhaltigkeitsberichts- und Sorgfaltspflichten (CSRD und CS3D) deutlich, um Unternehmen zu entlasten.

weiterlesen
Omnibus I beschlossen: EU lockert Nachhaltigkeitspflichten

Meldung

©GregBrave/fotolia.com


26.02.2026

Zum Stand der Gleichstellung

Gleichstellung ist kein Randthema, sondern berührt zentrale Fragen der Arbeitsorganisation, Fachkräftesicherung und wirtschaftlichen Stabilität.

weiterlesen
Zum Stand der Gleichstellung

Steuerboard

Cornelius L. Roth


25.02.2026

Die körperschaftsteuerliche Organschaft bei Bestehen einer atypisch stillen Beteiligung an dem Organträger – Eine Bestandsaufnahme und zugleich Besprechung von BFH vom 11.12.2024 – I R 17/21

Verpflichtet sich eine SE, AG oder KGaA mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland (Organgesellschaft) durch einen Gewinnabführungsvertrag i.S.d. § 291 Abs. 1 AktG, ihren ganzen Gewinn an ein einziges anderes gewerbliches Unternehmen abzuführen, so ist …

weiterlesen
Die körperschaftsteuerliche Organschaft bei Bestehen einer atypisch stillen Beteiligung an dem Organträger – Eine Bestandsaufnahme und zugleich Besprechung von BFH vom 11.12.2024 – I R 17/21
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)