Ein aktuelles BMF-Schreiben befasst sich mit der Abzinsung von Schadenrückstellungen der Versicherungsunternehmen.
Nach dem BMF-Schreiben vom 16.08.2000 (BStBl I S. 1218) können Versicherungsunternehmen Schadenrückstellungen nach einem Pauschalverfahren abzinsen. Die Anwendbarkeit dieser Pauschalregelung ist zeitlich begrenzt (vgl. u.a. BMF-Schreiben vom 12.07.2005, BStBl I S. 819).
Anwendbarkeit wird zeitlich verlängert
In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die zeitliche Anwendbarkeit der Pauschalregelung zur Abzinsung von Schadenrückstellungen der Versicherungsunternehmen nun nochmals verlängert. Randnummer 15 des BMF-Schreibens vom 16.08.2000 wird wie folgt gefasst:
„III. Zeitliche Anwendung
Die Pauschalregelung kann für Wirtschaftsjahre in Anspruch genommen werden, die vor dem 1. Januar 2017 enden.“
(BMF-Schreiben IV C 6 – S-2175 / 07 / 10001 vom 08.12.2015/ Viola C. Didier)