• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Abgrenzung von Masseverbindlichkeit und Insolvenzforderung

04.04.2016

Meldung, Steuerrecht

Zur Abgrenzung von Masseverbindlichkeit und Insolvenzforderung

Zur Abgrenzung von Masseverbindlichkeit und Insolvenzforderung

Wurde der den Umsatzsteueranspruch begründende Tatbestand bereits vor oder erst nach Insolvenzeröffnung verwirklicht?

Für die Anwendung des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist es entscheidend, ob zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bereits alle materiell-rechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen.

Nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist die Aufrechnung unzulässig, wenn ein Insolvenzgläubiger erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens etwas zur Insolvenzmasse schuldig geworden ist. Die für eine Aufrechnung wichtige Abgrenzung zwischen Masseverbindlichkeiten und Insolvenzforderungen bestimmt sich danach, ob der den Umsatzsteueranspruch begründende Tatbestand nach den steuerrechtlichen Vorschriften bereits vor oder erst nach Insolvenzeröffnung vollständig verwirklicht ist. Dies hat das Finanzgericht Hamburg mit Urteil 6 K 167/15 vom 25.11.2015 entschieden.

Zeitpunkt der Steuerentstehung irrelevant

Nicht maßgeblich ist der Zeitpunkt der Steuerentstehung nach § 13 UStG, so die Richter, sondern ob sämtliche materiell-rechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen für die Entstehung des Erstattungsanspruchs im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgelegen haben. Es handelt sich in diesem Sinne um eine materiell-rechtliche Voraussetzung, wenn für eine Berichtigung gem. § 14c Abs. 2 in Verbindung mit § 17 Abs. 1 UStG verlangt wird, dass die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt ist.

Gegen das Urteil wurde unter dem Az. VII R 34/15 Revision beim BFH eingelegt.

(FG Hamburg, NL 1/16 vom 31.03.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Umsatzsteuer, UStG
©skywalk154/fotolia.com


23.03.2023

BFH zur Organschaft im Umsatzsteuerrecht

Der BFH sieht die sich aus § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG ergebende Steuerschuldnerschaft des Organträgers für die Umsätze der Organschaft als unionsrechtskonform an.

BFH zur Organschaft im Umsatzsteuerrecht
IFRS, Financial reporting standards
©adrian_ilie825/fotolia.com


23.03.2023

Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7

Der IASB hat den Änderungsentwurf ED/2023/2 veröffentlicht. Es werden darin Nachbesserungen an IFRS 9 und IFRS 7 vorgeschlagen.

Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7
Der Betrieb

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank + App